cetecom advanced
EMC und RED Label

Notified Body RED & EMV

Ihre Benannte Stelle für die Marktzulassung in Europa

Um Produkte auf dem europäischen Markt einführen zu können, ist nahezu immer eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Als notifizierte Stelle unterstützen wir unsere Kunden dabei, sicherzustellen, dass all ihre Produkte mit Funktechnologien europäischen Standards & Regularien für eine Marktzulassung entsprechen. 

Als Unternehmen sind wir befähigt, elektrische / elektronische Produkte auf Konformität mit den Vorgaben der europäischen Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) zu prüfen. Damit schaffen wir für unsere Kunden die notwendige Grundlage für eine schnelle CE-Kennzeichnung und einen reibungslosen Marktzugang. 

Die Rolle eines Notified Body – Wann Sie unsere Expertise brauchen

In ausgewählten Fällen können Kunden die CE-Konformität ihrer Produkte im Rahmen einer EU-Konformitätserklärung selbst erklären. In den meisten Szenarien ist die reine Selbstdeklaration jedoch nicht der sicherste oder effizienteste Weg zum Marktzugang. 

Die Zusammenarbeit mit einem Notified Body ist für Sie relevant, wenn: 

  • harmonisierte Normen für Ihr Produkt nicht vorhanden sind 
  • harmonisierte Normen nur teilweise angewendet wurden 
  • das Produkt von normativen Standardlösungen abweicht 
  • enthaltene Funktechnologien oder Softwarefunktionen komplex ausfallen 
  • die technische Dokumentation vor dem Marktzugang unabhängig bewertet werden soll 
  • Kunden, Importeure oder Behörden eine zusätzliche Absicherung erwarten 

In bestimmten Bereichen ist die Konformitätsbewertung durch eine notifizierte Stelle wie cetecom advanced sogar verpflichtend erforderlich. Hier ist dann eine unabhängige Drittstellenbewertung vorgeschrieben. 

Unsere Leistungen als Notified Body – Darum cetecom advanced

Wir bieten unseren Kunden eine strukturierte und unabhängige Konformitätsbewertung für Produkte mit Funktechnologien. Als notifizierte Stelle können wir folgende Leistungen bereitstellen: 

Karte von Europa, wo Marktzulassungen von einem anerkannten FCB durchgeführt werden müssen.
  • Konformitätsbewertung nach RED 2014/53/EU: Fachgerechte Bewertung von Funkanlagen, Wireless-Komponenten und vernetzten Geräten hinsichtlich der relevanten RED-Anforderungen 
  • EU-Baumusterprüfung: Eingehende Prüfung von Produktmustern + Ausstellung einer Baumusterprüfbescheinigung 
  • Bewertung technischer Dokumentationen: Prüfung, ob Ihre Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und für den Konformitätsnachweis geeignet sind 
  • Review von Prüfberichten: Bewertung vorhandener Prüfberichte zu Aspekten wie Funk, EMV, Sicherheit und Cybersecurity (sofern relevant) 
  • Normen- und Gap-Analyse: Prüfung, ob harmonisierte Normen vollständig angewendet wurden oder ob Lücken bestehen 
  • Bewertung von RED-Cybersecurity-Anforderungen: Unterstützung bei Anforderungen rund um die Artikel 3(3)(d), 3(3)(e) und 3(3)(f) der RED. (Netzwerkschutz / Datenschutz / Betrugsschutz) 
  • Abstimmung von Prüf- und Bewertungsstrategien: Frühzeitige Klärung, welche Nachweise für Ihr Produkt erforderlich sind 

Mit unserer Unterstützung als Benannte Stelle für RED & EMV haben Sie jederzeit alle regulatorischen Anforderungen im Blick, die für den angestrebten Marktzugang von Interesse sind. Wir bringen Ihr Produkt erfolgreich bis zum Kunden. 

Freiwillige Prüfungen: Wie Sie von einer Zusammenarbeit profitieren

Viele unserer Kunden entscheiden sich proaktiv, uns als Notified Body in den Marktzugangsprozess einzubinden. Denn Fehler fallen oft erst spät auf – zum Beispiel kurz vor der Markteinführung, bei einer Kundenanfrage, beim Import in die EU oder im Rahmen einer Marktüberwachung.  

Eine freiwillige Zusammenarbeit mit cetecom advanced lohnt sich, wenn: 

  • Ihr Produkt strategisch wichtig ist 
  • die Fertigung hoher Stückzahlen geplant ist 
  • mehrere EU-Länder beliefert werden sollen 
  • die technische Dokumentation intern nicht eindeutig bewertet werden kann 
  • Prüfberichte aus verschiedenen Laboren zusammengeführt werden müssen 
  • ein enger Zeitplan für den Marktstart besteht 
  • spätere Rückfragen von Behörden, Kunden oder Importeuren vermieden werden sollen 

Mit unserer Expertise als RED Notified Body unterstützen wir Sie bei Bedarf schon in frühen Produktstadien dabei, Ihre Produkte auf eine nahtlose Zulassung im EWR vorzubereiten. So wird der Marktzugang von Beginn an planbar, während Risiken wie teure Nachbesserungen oder Korrekturen am Produkt entfallen. 

RED Notified Body: Konformitätsbewertung für Funkanlagen

Als RED Notified Body unterstützen wir Kunden bei der Konformitätsbewertung von Funkanlagen gemäß der RED. Diese gilt für Produkte, die Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder Funkortung senden oder empfangen – darunter viele IoT-, Bluetooth-, WLAN-, Mobilfunk-, SRD-, NFC- oder Smart-Home-Produkte. 

Grundlegende Anforderungen der RED-Richtlinie 

Die RED stellt diverse Anforderungen an: 

  • den Schutz von Gesundheit und Sicherheit 
  • ein angemessenes Niveau elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) 
  • die effektive und effiziente Nutzung des Funkspektrums 
  • bestimmte zusätzliche Anforderungen, z. B. zu Datenschutz, Betrugsschutz oder Netzwerkschutz, sofern sie für die jeweilige Produktkategorie aktiviert sind. 

Kurz gesagt: Ein Funkprodukt muss nicht nur technisch funktionieren, sondern auch nachweislich sicher sein, das Funkspektrum effizient nutzen und andere Geräte nicht unzulässig stören. Andernfalls arbeitet es nicht normkonform. 

Welche Unterlagen wir als Notified Body prüfen

Eine vollständige technische Dokumentation ist entscheidend für eine umfassende Bewertung. Typischerweise prüfen wir im Rahmen unserer Arbeit folgende Punkte: 

  • Produktbeschreibung, Varianten und vorgesehene Verwendung 
  • Liste anwendbarer EU-Richtlinien und Verordnungen 
  • angewendete harmonisierte Normen und Abweichungen 
  • Risikoanalyse und technische Begründungen 
  • Schaltpläne, Blockdiagramme, Stücklisten und Softwareinformationen 
  • EMV-, Funk-, Sicherheits- und Cybersecurity-Prüfberichte 
  • Kennzeichnungsentwürfe, Benutzerinformationen und Verpackungsangaben 
  • Entwurf oder finale EU-Konformitätserklärung 

Ob vorhandene externe Prüfberichte genutzt werden können, hängt erheblich von ihrer Qualität, Aktualität, Vollständigkeit und Relevanz für das konkrete Produkt ab. In der Regel akzeptieren wir als Benannte Stelle Testberichte aus akkreditierten Laboren bzw. aus Einrichtungen, die hinsichtlich der benutzten Messmittel und der Kompetenz der Mitarbeiter dem Niveau der Anforderungen der ISO/IEC EN 17025 entsprechen. 

RED-Cybersecurity und EN 18031

Das Themenfeld Cybersecurity wird für Funkprodukte immer wichtiger. Mit den harmonisierten Normen EN 18031-1:2024, EN 18031-2:2024 und EN 18031-3:2024 stehen Herstellern konkrete Standards für bestimmte Cybersecurity-Anforderungen unter der RED zur Verfügung.  

Als RED Notified Body unterstützen wir Hersteller dabei, die Relevanz der unterschiedlichen Cybersecurity-Vorgaben zu bewerten, die anwendbaren Teile der EN 18031 einzuordnen und bei Bedarf frühzeitig aktiv zu werden.  

NANDO: Offizielle Listung als Benannte Stelle

NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) und ist die zentrale Informationsquelle der EU zu Notified Bodies. Hier können Sie als Kunde prüfen, für welche Produktbereiche unser Unternehmen als notifizierte Stelle benannt ist.   

Auf unserem NANDO-Eintrag finden Sie ebenso die vierstellige Prüfziffer / Kennnummer unseres Unternehmens. Wenn Sie Unterstützung in den Bereichen elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) oder rund um die Funkanlagenrichtlinie RED benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.  

Häufige Fragen zum Thema Notified Body

Was ist ein Notified Body?

Ein Notified Body (Benannte Stelle / Notifizierte Stelle) ist eine unabhängige, staatlich benannte und überwachte Konformitätsbewertungsstelle, die bestimmte Aufgaben im Rahmen europäischer Richtlinien und Verordnungen durchführen darf.  

Das Unternehmen cetecom advanced agiert als Notified Body für die EU-Richtlinien 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) und 2014/53/EU (Radio Equipment Directive). 

Ist die Zusammenarbeit mit einer Benannten Stelle Pflicht?

Nein, nicht zwingend. Eine Benannte Stelle ist nur dann verpflichtend einzubeziehen, wenn der anwendbare EU-Rechtsakt oder das gewählte Verfahren zur Konformitätsbewertung eine unabhängige Drittstellenbewertung verlangt. 

Bei Funkanlagen nach RED ist das typischerweise der Fall, wenn keine passende harmonisierte Norm zur Bewertung der grundlegenden Anforderungen gemäß Art. 3.2 und/oder 3.3 der RED vorhanden ist, Normen nur teilweise angewendet werden oder das Produkt technisch von den Normanforderungen abweicht.  

Werden dagegen alle relevanten harmonisierten Normen vollständig angewendet, ist die technische Dokumentation vollständig und kann der Hersteller die CE-Konformität nachvollziehbar selbst erklären, so ist die Zusammenarbeit nicht verpflichtend.  

Im EMV-Bereich ist die Einbindung einer Benannten Stelle häufig freiwillig, kann aber zur zusätzlichen Absicherung nach unserer Erfahrung durchaus sinnvoll sein. 

Können Prüfverfahren vorab abgestimmt werden?

Ja. Eine frühzeitige Abstimmung ist ausdrücklich sinnvoll. Dadurch lässt sich klären, welche Prüfungen sowie Unterlagen im Detail benötigt werden und ob vorhandene Prüfberichte für die Bewertung genutzt werden können. 

Werden externe Prüfberichte akzeptiert?

Ob nicht-akkreditierte Prüfberichte akzeptiert werden, entscheidet jede benannte Stelle selbst. Bei cetecom advanced werden externe Prüfberichte aus akkreditierten Laboren bzw. aus Einrichtungen akzeptiert, die hinsichtlich der benutzten Messmittel und der Qualifikation der Mitarbeiter dem Niveau der Anforderungen der ISO/IEC EN 17025 entsprechen. 

Wie werden Notified Bodies benannt oder ernannt?

Notified Bodies werden durch die zuständige nationale Behörde eines EU-Mitgliedstaats benannt und gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert. Eine solche “Benennende Behörde” ist in Deutschland etwa die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) oder auch die Bundesnetzagentur. 

Um eine “Notifizierte Stelle” zu werden, muss eine Organisation zunächst nachweisen, dass sie die fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen EU-Rechtsakts erfüllt.  

Danach erscheint sie mit ihrem jeweiligen Geltungsbereich in der europäischen NANDO-Datenbank. Dort können Hersteller prüfen, ob eine Stelle für die relevante Richtlinie, das passende Verfahren und die konkrete Produktkategorie notifiziert ist. 

CE- vs. GS-Kennzeichnung: Was ist der Unterschied?

Die CE-Kennzeichnung ist für zahlreiche Produktgruppen Voraussetzung für den EU-Marktzugang. Das Zeichen für “Conformité Européenne” dokumentiert, dass der Hersteller die einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften berücksichtigt hat. 

Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist dagegen ein freiwilliges deutsches Sicherheitszeichen. Es kann zusätzlich Vertrauen schaffen, ersetzt aber keine gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung. 

Kurz gesagt: CE ist regulatorischer Marktzugang, GS ist ein zusätzlicher freiwilliger Sicherheitsnachweis. Wenn Ihr Produkt unter eine CE-relevante Richtlinie fällt, muss der Konformitätsbewertungsprozess unabhängig von einer möglichen GS-Zertifizierung korrekt durchgeführt werden. 

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