Um Produkte auf dem europäischen Markt einführen zu können, ist nahezu immer eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Als notifizierte Stelle unterstützen wir unsere Kunden dabei, sicherzustellen, dass all ihre Produkte mit Funktechnologien europäischen Standards & Regularien für eine Marktzulassung entsprechen.
Als Unternehmen sind wir befähigt, elektrische / elektronische Produkte auf Konformität mit den Vorgaben der europäischen Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) zu prüfen. Damit schaffen wir für unsere Kunden die notwendige Grundlage für eine schnelle CE-Kennzeichnung und einen reibungslosen Marktzugang.
In ausgewählten Fällen können Kunden die CE-Konformität ihrer Produkte im Rahmen einer EU-Konformitätserklärung selbst erklären. In den meisten Szenarien ist die reine Selbstdeklaration jedoch nicht der sicherste oder effizienteste Weg zum Marktzugang.
Die Zusammenarbeit mit einem Notified Body ist für Sie relevant, wenn:
In bestimmten Bereichen ist die Konformitätsbewertung durch eine notifizierte Stelle wie cetecom advanced sogar verpflichtend erforderlich. Hier ist dann eine unabhängige Drittstellenbewertung vorgeschrieben.
Wir bieten unseren Kunden eine strukturierte und unabhängige Konformitätsbewertung für Produkte mit Funktechnologien. Als notifizierte Stelle können wir folgende Leistungen bereitstellen:
Mit unserer Unterstützung als Benannte Stelle für RED & EMV haben Sie jederzeit alle regulatorischen Anforderungen im Blick, die für den angestrebten Marktzugang von Interesse sind. Wir bringen Ihr Produkt erfolgreich bis zum Kunden.
Viele unserer Kunden entscheiden sich proaktiv, uns als Notified Body in den Marktzugangsprozess einzubinden. Denn Fehler fallen oft erst spät auf – zum Beispiel kurz vor der Markteinführung, bei einer Kundenanfrage, beim Import in die EU oder im Rahmen einer Marktüberwachung.
Eine freiwillige Zusammenarbeit mit cetecom advanced lohnt sich, wenn:
Mit unserer Expertise als RED Notified Body unterstützen wir Sie bei Bedarf schon in frühen Produktstadien dabei, Ihre Produkte auf eine nahtlose Zulassung im EWR vorzubereiten. So wird der Marktzugang von Beginn an planbar, während Risiken wie teure Nachbesserungen oder Korrekturen am Produkt entfallen.
Als RED Notified Body unterstützen wir Kunden bei der Konformitätsbewertung von Funkanlagen gemäß der RED. Diese gilt für Produkte, die Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder Funkortung senden oder empfangen – darunter viele IoT-, Bluetooth-, WLAN-, Mobilfunk-, SRD-, NFC- oder Smart-Home-Produkte.
Die RED stellt diverse Anforderungen an:
Kurz gesagt: Ein Funkprodukt muss nicht nur technisch funktionieren, sondern auch nachweislich sicher sein, das Funkspektrum effizient nutzen und andere Geräte nicht unzulässig stören. Andernfalls arbeitet es nicht normkonform.
Eine vollständige technische Dokumentation ist entscheidend für eine umfassende Bewertung. Typischerweise prüfen wir im Rahmen unserer Arbeit folgende Punkte:
Ob vorhandene externe Prüfberichte genutzt werden können, hängt erheblich von ihrer Qualität, Aktualität, Vollständigkeit und Relevanz für das konkrete Produkt ab. In der Regel akzeptieren wir als Benannte Stelle Testberichte aus akkreditierten Laboren bzw. aus Einrichtungen, die hinsichtlich der benutzten Messmittel und der Kompetenz der Mitarbeiter dem Niveau der Anforderungen der ISO/IEC EN 17025 entsprechen.
Das Themenfeld Cybersecurity wird für Funkprodukte immer wichtiger. Mit den harmonisierten Normen EN 18031-1:2024, EN 18031-2:2024 und EN 18031-3:2024 stehen Herstellern konkrete Standards für bestimmte Cybersecurity-Anforderungen unter der RED zur Verfügung.
Als RED Notified Body unterstützen wir Hersteller dabei, die Relevanz der unterschiedlichen Cybersecurity-Vorgaben zu bewerten, die anwendbaren Teile der EN 18031 einzuordnen und bei Bedarf frühzeitig aktiv zu werden.
NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) und ist die zentrale Informationsquelle der EU zu Notified Bodies. Hier können Sie als Kunde prüfen, für welche Produktbereiche unser Unternehmen als notifizierte Stelle benannt ist.
Auf unserem NANDO-Eintrag finden Sie ebenso die vierstellige Prüfziffer / Kennnummer unseres Unternehmens. Wenn Sie Unterstützung in den Bereichen elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) oder rund um die Funkanlagenrichtlinie RED benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ein Notified Body (Benannte Stelle / Notifizierte Stelle) ist eine unabhängige, staatlich benannte und überwachte Konformitätsbewertungsstelle, die bestimmte Aufgaben im Rahmen europäischer Richtlinien und Verordnungen durchführen darf.
Das Unternehmen cetecom advanced agiert als Notified Body für die EU-Richtlinien 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) und 2014/53/EU (Radio Equipment Directive).
Nein, nicht zwingend. Eine Benannte Stelle ist nur dann verpflichtend einzubeziehen, wenn der anwendbare EU-Rechtsakt oder das gewählte Verfahren zur Konformitätsbewertung eine unabhängige Drittstellenbewertung verlangt.
Bei Funkanlagen nach RED ist das typischerweise der Fall, wenn keine passende harmonisierte Norm zur Bewertung der grundlegenden Anforderungen gemäß Art. 3.2 und/oder 3.3 der RED vorhanden ist, Normen nur teilweise angewendet werden oder das Produkt technisch von den Normanforderungen abweicht.
Werden dagegen alle relevanten harmonisierten Normen vollständig angewendet, ist die technische Dokumentation vollständig und kann der Hersteller die CE-Konformität nachvollziehbar selbst erklären, so ist die Zusammenarbeit nicht verpflichtend.
Im EMV-Bereich ist die Einbindung einer Benannten Stelle häufig freiwillig, kann aber zur zusätzlichen Absicherung nach unserer Erfahrung durchaus sinnvoll sein.
Ja. Eine frühzeitige Abstimmung ist ausdrücklich sinnvoll. Dadurch lässt sich klären, welche Prüfungen sowie Unterlagen im Detail benötigt werden und ob vorhandene Prüfberichte für die Bewertung genutzt werden können.
Ob nicht-akkreditierte Prüfberichte akzeptiert werden, entscheidet jede benannte Stelle selbst. Bei cetecom advanced werden externe Prüfberichte aus akkreditierten Laboren bzw. aus Einrichtungen akzeptiert, die hinsichtlich der benutzten Messmittel und der Qualifikation der Mitarbeiter dem Niveau der Anforderungen der ISO/IEC EN 17025 entsprechen.
Notified Bodies werden durch die zuständige nationale Behörde eines EU-Mitgliedstaats benannt und gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert. Eine solche “Benennende Behörde” ist in Deutschland etwa die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) oder auch die Bundesnetzagentur.
Um eine “Notifizierte Stelle” zu werden, muss eine Organisation zunächst nachweisen, dass sie die fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen EU-Rechtsakts erfüllt.
Danach erscheint sie mit ihrem jeweiligen Geltungsbereich in der europäischen NANDO-Datenbank. Dort können Hersteller prüfen, ob eine Stelle für die relevante Richtlinie, das passende Verfahren und die konkrete Produktkategorie notifiziert ist.
Die CE-Kennzeichnung ist für zahlreiche Produktgruppen Voraussetzung für den EU-Marktzugang. Das Zeichen für “Conformité Européenne” dokumentiert, dass der Hersteller die einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften berücksichtigt hat.
Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist dagegen ein freiwilliges deutsches Sicherheitszeichen. Es kann zusätzlich Vertrauen schaffen, ersetzt aber keine gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung.
Kurz gesagt: CE ist regulatorischer Marktzugang, GS ist ein zusätzlicher freiwilliger Sicherheitsnachweis. Wenn Ihr Produkt unter eine CE-relevante Richtlinie fällt, muss der Konformitätsbewertungsprozess unabhängig von einer möglichen GS-Zertifizierung korrekt durchgeführt werden.