Für eine Markteinführung in Europa ist die CE-Kennzeichnung unerlässlich. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt allen relevanten europäischen Richtlinien entspricht.
Um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen, müssen Produkte mit Funktechnologien die Anforderungen der europäischen Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU (RED) erfüllen. Diese Richtlinie legt den Rechtsrahmen für alle Produkte mit Funktechnologien fest. Wesentliche definierte Anforderungen sind Gesundheit und Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Verwendung von Funkfrequenzen. Hersteller und Zulieferer dieser Produkte auf dem EU-Markt müssen die Einhaltung der RED durch eine Baumusterprüfbescheinigung auf Basis einer technischen Dokumentation (TD) oder einer Selbsterklärung (DoC) nachweisen und die CE-Kennzeichnung anbringen.
Wenn man von harmonisierten Normen abweicht oder diese nicht existieren, kann eine notifizierte Stelle (engl. Notified Body) spezifische Testvorgaben erstellen und dazu beitragen, die entsprechenden Testpläne zu definieren. Im Falle von nicht harmonisierten (länderspezifischen) Frequenzbereichen kann sie unterstützen, sodass Hersteller ihre Produkte auf den Markt bringen können.
Eine notifizierte Stelle hat die Aufgabe, unter die RED fallende Produkte hinsichtlich ihrer technischen Konformität zu bewerten. Das Resultat ist eine Baumusterprüfbescheinigung, die in allen Staaten der Europäischen Union sowie in den EFTA-Staaten als Grundlage einer Hersteller-DoC anerkannt wird.
Als notifizierte Stelle für RED und EMV können wir Sie beim CE-Kennzeichnungsprozess unterstützen und dabei helfen, Zugang zum europäischen Markt zu erlangen. Obwohl ein Selbstdeklarationsverfahren erlaubt ist, benötigen einige Produkte eine unabhängige Konformitätsbewertung durch die notifizierte Stelle. Wenn von harmonisierten Normen abgewichen wird oder diese nicht existieren, muss eine notifizierte Stelle miteinbezogen werden. Wenn Sie nicht mit dem Verfahren vertraut sind, empfiehlt es sich, einen Notified Body auf freiwilliger Basis miteinzubeziehen.
Geräte, die für den Außenbereich konzipiert sind, müssen die Anforderungen gemäß EN 60950-22 erfüllen, da beispielsweise die Standards EN 62368-1 bzw. EN 60950-1 entsprechende Anforderungen nur unzureichend abdecken.
Der Notified Body akzeptiert ausschließlich Testberichte aus akkreditierten Laboren bzw. aus Laboren, die seitens der cetecom advanced GmbH hinsichtlich der benutzten Messmittel und der Kompetenz der Mitarbeiter nach den Anforderungen der ISO/IEC EN 17025 auditiert wurden
Prinzipiell ja – Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Akkreditierung oder ein Audit durch die cetecom advanced GmbH oder eine Vor-Ort-Messung durch cetecom advanced Personal.