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FCC Zertifizierung

Ihr Zugang zum US-amerikanischen Markt

Marktzulassung für Geräte mit Funktechnologien in den USA

Um in den USA eine Marktzulassung für ein Gerät mit Funktechnologien zu erhalten, ist für jeden Hersteller eine FCC Zertifizierung des jeweiligen Gerätes notwendig. Eine Zertifizierung gemäß den Vorgaben der Federal Communications Commission (FCC) bedeutet primär eine Zulassung von Geräten mit Funktechnologien in den USA. Um den Zertifizierungsprozess für Hersteller in und außerhalb der USA effizienter zu gestalten, hat die FCC Telekommunikations-Zertifizierungsstellen (TCBs) benannt, die die Befugnis haben, im Rahmen der FCC Zulassung einen vom Kunden gestellten Antrag auf Zertifizierung zu bewerten und ein FCC Grant zu erteilen.

Im November 2017 wurde ein aktualisiertes FCC Autorisierungsprogramm vorgestellt, welches sich bis zum 2. November 2018 in einer Übergangszeit befand. In dieser Übergangszeit besaßen beide Programme Gültigkeit.

Seit November 2018 gilt ein neues Autorisierungsprogramm für eine FCC Zertifizierung für den US-Markt.

Blick in die abgeschirmte Halle für regulatorische Funkprüfungen

Zertifizierung (Certification)

  • Die Prüfungen müssen von einem akkreditierten und anerkannten FCC-Labor durchgeführt werden.
  • Die Zertifizierung wird von einem Telecommunication Certification Body durchgeführt

sDoC

Selbsterklärung, es ist kein FCC Labor notwendig. Die verantwortliche Person muss in den USA wohnhaft sein. Das FCC Logo ist nicht erforderlich, darf aber verwendet werden.

Eine Liste der Produktgruppen, für die das weniger aufwendige sDoC Verfahren verwendet werden kann, finden Sie in FCC Rule Part 15.101. Alternativ kann der Hersteller das Zertifzierungsverfahren anstelle eines sDoC Verfahrens anwenden. In diesem Fall ist ein akkreditiertes und anerkanntes FCC Labor miteinzubeziehen.

U.S agent for service of process

Am 6. Februar 2023 traten die Regeln für das Verbot der Autorisierung von „erfassten Geräten“, die im Report and Order-Teil von FCC 22-84 angenommen wurden, mit der Veröffentlichung in Kraft. Die abgedeckte Liste identifiziert bestimmte Telekommunikations- und Videoüberwachungsgeräte, die von bestimmten Unternehmen hergestellt werden, als „abgedeckte“ Geräte.
i) Aufgrund dieser neuen Vorschrift muss jeder Antragsteller eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller und seine Tochtergesellschaften nicht in der Liste aufgeführt sind.
ii) Zweitens muss der Antragsteller auch einen US-Zustellungsbevollmächtigten benennen. Dieser Vertreter muss in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sein. Dies gilt für alle Genehmigungsverfahren, für die ein US-Zustellungsbevollmächtigter erforderlich ist.

Unsere Dienstleistungen

Wir sind als offizielles Labor bei der FCC akkreditiert sowie anerkannt und können somit alle relevanten regulatorischen Prüfungen durchführen, die für den Start des FCC Zulassungsprozesses erforderlich sind. Neben den notwendigen Prüfungen können wir Ihnen mit unseren TCBs auch den Zertifizierungsprozess und somit eine komplette FCC Zulassung aus einer Hand anbieten.

Labor für EMV Prüfungen der Störaussendung und Störfestigkeit

Unsere akkreditierten Labore in Nordamerika und Europa verfügen über mehrere zugelassene TCBs und bieten die Prüf- sowie Zulassungsdienstleistungen nach allen FCC-Normen an. Hierzu zählen unter anderem:

  • FCC PART 15.255 für 60GHz Sensoren
  • FCC PART 15.509 – 15.519 für Ultra Breitband Geräte (UWB)
  • FCC PART 22, 24 & 27 für GSM/WCDMA/LTE Geräte
  • FCC PART 15.247 für Bluetooth/WLAN 802.11 b/g/n (2.4 GHz)
  • FCC PART 15.407 für WLAN 802.11 a/n/ac (5 GHz)
  • FCC PART 15.245 (902-928 MHz Band, ISM Bänder)
  • FCC PART 15.225 für RFID (13.56 MHz)
  • FCC PART 25 für Geräte zur Satelliten-Kommunikation
  • FCC PART 90 für Land Mobile Radios
  • FCC PART 95 für 76-81 GHz Automotive Radar, Dedicated Short Range Communications Systems (DSRCS)
  • HAC Tests gemäß der FCC Vorgaben
  • DFS Tests für Geräte, die innerhalb der 5.25-5.35 GHz und 5.47-5.725 GHz Frequenzen operieren. (FCC PART 15 subpart E)
  • SAR Tests gemäß der FCC Vorgaben (300kHz – 6GHz)
  • Absorbed Power Density (ADP) 6GHz – 10GHz

Eine FCC Zertifizierung kann zudem als Grundlage für die Zulassung in vielen Ländern der Welt angesehen werden, da der zugehörige Testscope eine Vielzahl an lokalen Vorgaben abdeckt. Hierzu zählen unter anderem Mexiko, Chile oder Argentinien. Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist eine FCC Zertifizierung für den US-amerikanischen Markt nicht gleichbedeutend mit einer Marktzulassung in Kanada. Für den kanadischen Markt ist eine Zulassung der Behörde ISED (Innovation, Science and Economic Development Canada) notwendig.

Fachwissen FCC Zertifizierung

Aus welchen Bestandteilen besteht ein FCC Zertifizierungsantrag?

Für unlizenzierte Geräte wie z. B. Bluetooth- oder WLAN-Produkte, Funkschlüssel etc. muss folgendes eingereicht werden:

  • Ausgefülltes FCC Formular 731 (Antrag)
  • Kennzeichnung und Information zur Position der Kennzeichnung (Produkt-Label)
  • Blockdiagramm
  • Funktionsbeschreibung
  • Schaltbild (Schaltplan, PCB Anordnung)
  • Benutzerhandbuch (einschließlich regulatorischer Hinweise für den Benutzer)
  • Externe Fotos
  • Interne Fotos
  • FCC Testbericht
  • Fotos des Testaufbaus
  • temporärer Vertraulichkeitsanforderungsbrief für FCC (sofern erforderlich) – Vertraulichkeitsanforderungsbrief (kurzfristig)
  • Vertraulichkeitsanforderungsbrief für FCC – Vertraulichkeitsanforderungsbrief (permanent)
  • Bewertung der RF-Exposition

Für lizenzierte Geräte, wie zum Beispiel Mobiltelefone, wird zusätzlich noch folgendes benötigt:

  • SAR Testbericht, Fernfeldberechnungen (Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern)
  • Informationen zur Einstellung der HF Leistungsparameter (sog. Tune-up-Dokument)
  • Bestückungsliste

Der Antrag inklusive der Dokumente in englischer Sprache müssen vom TCB an die FCC übermittelt werden.

Welche Arten der Zertifizierung gibt es bei der FCC?

  • Neuer Zertifizierungsantrag
  • Change in Identification
  • Class I Permissive Change – keine Zulassung notwendig, eine Art Selbsterklärung, wenn Änderungen keinen Einfluss auf die HF-Eigenschaften haben
  • Class II Permissive Change – Änderungen haben Einfluss auf HF-Eigenschaften
  • Class III Permissive Change – nur für Software gesteuerte Radio Geräte, sog. Software Defined Radio (SDR); kommt sehr selten vor.

Gilt eine FCC Zertifizierung auch als Marktzulassung für Kanada?

Die Grundlage für eine Marktzulassung in Kanada ist die sogenannte ISED Zertifizierung. Die zuständige Behörde für die Funkzulassung in Kanada heißt Innovation, Science and Economic Development Canada (ISED). Die technischen Anforderungen für eine Marktzulassung von Produkten mit Funktechnologien sind in den meisten Fällen mit USA identisch und die Aufgaben des FCB für Kanada ist ähnlich wie die des TCB.

  • Dokumente werden zwar an ISED übermittelt, aber nicht auf der Webseite veröffentlicht. Falls keine Geheimhaltung beantragt wurde, können diese Dokumente nach entsprechender Abfrage eingesehen werden.
  • Im Gegenteil zu den USA ist zusätzlich zu der Zertifizierungsnummer ein Modellname oder die sogenannte „HVIN“ auf dem Label verpflichtend. Hinzu kommt, dass ein Vermarktungsname für jede Zulassung notwendig ist, bevor die Zulassung auf der Webseite veröffentlicht wird.
  • Ohne einen lokalen Repräsentant (LR) ist eine Zulassung nicht möglich. Der LR muss bei der Behörde ISED registriert sein.

Reicht ein „vorzertifiziertes" Modul aus, um mein Gerät in den USA in Verkehr zu bringen?

Nein. In KDB 996369 D04 hat die FCC klar definiert, dass zusätzliche Messungen am Hostprodukt durchzuführen sind (z. B. gestrahlte Störaussendungen, EIRP usw.).

Bei einem Full-modular Approval muss in Absprache mit dem Modulintegrator das Modul integriert werden. Der 15B Teil muss betrachtet werden und Zusatzmessungen für das Funkteil im Hostprodukt sind erforderlich, um die Konformität zu bestätigen. Anschließend kann ein sDoC-Verfahren vom Hostintegrator angewandt werden. In diesem Fall ist „Contains FCC ID“ zu verwenden. Alternativ kann das Hostprodukt über eine C2PC des Modulherstellers betrachtet werden.

Bei der Integration eines Moduls mit „eingeschränkter modularer“ Zulassung kann der Host-Integrator selbst nur zwei Verfahren durchführen: 1) Änderung der ID für die modulare Zulassung + C2PC des Moduls oder 2) Beantragung einer neuen FCC-ID für das Host-Produkt. Kann der Host-Hersteller die Anforderungen nicht erfüllen oder erhält er keine klaren Anweisungen zur Behebung der Einschränkungen, muss er den Host auf Modulebene beim Modulzulassungsempfänger über C1PC oder C2PC genehmigen lassen, wobei der spezifische Host zusammen mit dem Modul bewertet wird. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Integration mit dem Vollmodul, da der Integrator nicht einfach selbst einen C1PC herstellen kann.

Was versteht man unter „Contains FCC ID" und wie ist das Verfahren definiert?

Bei diesem Verfahren integriert man ein zertifiziertes Modul, ohne eine eigene Zulassung für das Hostprodukt durchzuführen. Das ist möglich, sofern alle Integrationsvoraussetzungen erfüllt sind. Wie bereits erwähnt, sind einige Spot check Messungen laut KDB 996369 durchführen.

Was ist der Unterschied zwischen sDoC und Certification und kann ich als Hersteller wählen, welches Verfahren anzuwenden ist?

Generell müssen alle Sender + Scanning Receiver zertifiziert werden. Die Produkte, die unter sDoC fallen, sind in §15.101 definiert. In vielen Fällen treffen beide Verfahren zu.

Wie sehen die Label-Anforderungen für die FCC aus? Welche Unterschiede gibt es bei „Contains FCC“?

Certification:

  • Eine FCC ID ist auf dem Produkt erforderlich (Ausnahme gilt nur, wenn E-Labeling angewandt wird). Siehe §2.925

sDoC:

  • Name und Model-Nummer müssen auf dem Produkt ersichtlich gemacht werden. Das FCC Logo kann optional hinzugefügt werden.

sDoC und Certification:

  • Für Part 15 Geräte müssen Warnhinweise ins Handbuch eingetragen werden (siehe §15.19, §15.21, §15.105).
  • Je nach Rule oder Part gibt es auch besondere Warnhinweise für das Handbuch (siehe §20.21
    & §90.219 für Boosters).

Wie funktioniert die Zulassung für den nordamerikanischen Markt mit einer permanenten Roaming-SIM Karte? Was ist zu beachten?

Das spielt für die FCC Zulassung keine Rolle.

Man muss nichts machen, wenn man auf der Durchreise ist oder Produkte hat, die roamen, z. B. Container auf einem Schiff.

Wenn man sein Gerät in den USA mit einer Roaming SIM verkaufen möchte, muss man die Akzeptanz der US-Netzbetreiber einholen.

  • Die US-Netzbetreiber haben Tools, mit denen sie nach unbekannten Geräten suchen.
  • Einige überprüfen auch die FCC relevanten Störaussendungen (spot check: Oberwellen).
  • In der Praxis kennen aber die Roaming SIM ausgebenden Firmen die Rahmenbedingungen (z. B. sollte das verwendete Funkmodul definitiv für den jeweiligen Netzbetreiber „gelistet“, also vorzertifiziert, sein und eine PTCRB Zertifizierung des neuen Gerätes wird häufig verlangt.). Oft gibt es außer dieser Listung keine oder nur wenige Anforderungen.

Ist die NOM-Zertifizierung für den Import von GPS-Ortungsgeräten nach Mexiko notwendig? Ist FCC ausreichend?

Eine FCC-Zulassung ist nur für die USA gültig und sollte nicht als für andere Länder gültig angesehen werden, es sei denn, es bestehen besondere Vereinbarungen zwischen beiden Ländern. In den USA unterliegen nur Empfänger, die zwischen 30MHz und 960MHz arbeiten, entweder dem SDoC- oder dem Zertifizierungsgenehmigungsverfahren. Auf der Grundlage dieser FCC-Bestimmungen sind Messungen an GPS-Empfängern (die > 960 MHz arbeiten) nicht erforderlich, da sie von der Einhaltung der technischen Bestimmungen von Teil 15B ausgenommen sind. Sie unterliegen jedoch weiterhin §15.5.
Mexiko hat seine eigenen Anforderungen. Die USA und Mexiko haben 2016 ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) unterzeichnet. Die Normen, die ab sofort zur Benennung zur Verfügung stehen, können hier eingesehen werden:

https://www.nist.gov/system/files/documents/2020/04/20/2020_04_20_IFT%20NOMS%20%20Mexico%20Corrected.pdf

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