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Thailand: NBTC-Meldung Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7

Anforderungen an den Testbericht und die einzuhaltenden Grenzwerte
Traditionelles Geisterhaus in Thailand (san phra phum) vor türkisfarbenem Meerwasser, Schiffen und Bergen.

Am 28. April hat die thailändische Regulierungsbehörde NBTC die folgenden Meldungen bekannt gegeben:

  • Kriterien für die Genehmigung zur Nutzung der Frequenzen 5,925-6,425 GHz
  • Technischer Standard NBTC TS 1039-2566 für Telekommunikationseinrichtungen, die die Frequenz 5.925-6.425 GHz nutzen

Die Anforderungen für die 5.925-6.425 GHz-Zulassung erfordern nun einen RF-Testbericht basierend auf FCC Part 15.407 (ETSI EN ist nicht akzeptabel).

Folgende Grenzwerte gelten:

  • Bedingungen in Innenräumen:
    • Max. Leistung (EIRP): 250 mW
    • Anforderungen an die Leistungsdichte: 12.5 mW/MHz
  • Innen- und Außenbedingungen:
    • Max. Leistung (EIRP): 25 mW
    • Anforderungen an die Leistungsdichte: 1.25 mW/MHz
  • Zugangspunkte mit einer Ausgangsleistung von mehr als 25 mW (EIRP), aber nicht mehr als 250 mW (EIRP), dürfen keine batteriebetriebene Quelle haben.
  • Im Falle der Zulassung von Geräten für den Außenbereich wird ein Prüfbericht mit einer Ausgangsleistung von 250 mW EIRP abgelehnt. NBTC verlangt Prüfberichte mit 25 mW EIRP.
  • EMF oder SAR Prüfbericht
    Für den Innen- oder Außenbereich können Geräte mit einer maximalen Leistung von 25 mW vom EMF/SAR-Prüfbericht ausgenommen werden.
  • Anwendbare Prüfberichte der elektrischen Sicherheit:
    • IEC60950-1 oder
    • IEC62368-1 oder
    • TIS 62368-1

Hersteller, die beabsichtigen, 6 GHz WiFi bei Produkten zu ergänzen, die zuvor unter Klasse A oder Klasse B zertifiziert waren (z. B. Mobiltelefone mit 4G/5G und WiFi), müssen bei der NBTC eine neue Typengenehmigung beantragen und die Modellnummer muss geändert werden.

Für Produkte, die zuvor ohne 6 GHz unter sDoC zugelassen waren (z. B. WiFi mit 2,4/5 GHz) und bei denen nun WiFi 6 GHz hinzugefügt wird, verlangt die NBTC eine neue SdoC. In dem Fall kann die ursprüngliche Modellnummer beibehalten werden.

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