Prüfung nach UN 38.3 – Tests für sichere Lithium-Ionen-Batterien im Transport

Die Einhaltung der UN 38.3 ist zwingend notwendig für den rechtskonformen Transport von Lithium-Ionen-Batterien. Neben rechtlichen Aspekten trägt sie auch maßgeblich zur Sicherheit der Logistikkette bei. Als kompetenter Partner bietet cetecom advanced umfassende Unterstützung von der Durchführung aller UN 38.3 Tests über die technische Beratung bis hin zur rechtskonformen Dokumentation.
Was ist die UN 38.3?
Die UN 38.3 ist ein Kapitel im „UN Manual of Tests and Criteria“ (Kapitel 38.3) und regelt die Prüfanforderungen für den Transport von Lithium-Zellen und -Batterien als Gefahrgut. Sie basiert auf dem internationalen Rahmenwerk der Vereinten Nationen zur Klassifizierung gefährlicher Güter, betreut von der UNECE (WP.15/AC.1).
Die Norm schreibt keine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle vor. Der Inverkehrbringer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und den sicheren Transport. Seit dem 1. Januar 2020 ist zudem ein UN 38.3 Prüfbericht für alle Batterien innerhalb der Lieferkette verpflichtend.
Versenden von Batterien nach ADR
Lithium-Ionen-Batterien sind gemäß ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) als Gefahrgut der Klasse 9 einzustufen.
Relevante UN-Nummern:
- UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien
- UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in Geräten oder mit Geräten verpackt
- UN 3090 / UN 3091 – Lithium-Metall-Batterien
- UN 3171 – Batteriebetriebene Fahrzeuge
Für den Transport ist nachzuweisen, dass die Batterien die Anforderungen der UN 38.3 erfüllen (ADR Kapitel 2.2.9.1.7a). Es gibt Ausnahmen für Prototypen, Kleinserien <100 Zellen, beschädigte oder defekte Batterien sowie Energiespeicher unterhalb von definierten Schwellenwerten (z. B. <100 Wh pro Batterie).
Prüfbedingungen nach UN 38.3
Die UN 38.3 beschreibt acht Tests (T1–T8), die in definierter Reihenfolge an Zellen, Modulen oder Batterien durchgeführt werden. Diese Prüfungen simulieren typische Belastungen während des Transports (Temperatur, Druck, mechanische Beanspruchung etc.).
Prüfobjekte:
- Einzelzellen
- Batterien
- Module
- Systeme (>6,2 kWh nur unter bestimmten Bedingungen)
- Systeme (<6,2 kWh nur unter bestimmten Bedingungen)
Prüfkriterien:
- Spannungsabfall ≤10 %
- Gewichtsdifferenz ≤0,1 %
- Kein Feuer, kein Zerlegen, keine Leckage
Prüfungsübersicht
Die UN 38.3 Tests T1 bis T8 im Überblick:
Test | Beschreibung | Ziel |
T1 | Unterdrucksimulation | Lufttransportbedingungen (8.000–10.000 m Höhe) |
T2 | Temperaturwechsel | Extreme Temperaturschwankungen |
T3 | Vibration | Erschütterungen während des Transports |
T4 | Schock | Stürze oder Stöße |
T5 | Äußerer Kurzschluss | Verhalten bei Kurzschluss |
T6 | Crush (nur für Zellen) | Mechanische Belastung durch Quetschung |
T7 | Überladen | Verhalten bei versehentlichem Überladen |
T8 | Erzwungene Tiefentladung
(nur für Zellen) |
Zellfehlfunktion durch Umkehr der Polarität |
Die Tests im Detail – Beispiel T1–T7
- T1: Simulation von Lufttransport unter 11,6 kPa für 6 Stunden
→ Simuliert Druckverhältnisse in großen Höhen, z. B. beim Flugtransport. - T2: 10 Zyklen von 72 °C / -40 °C mit jeweils 6 Stunden Haltezeit
→ Testet die thermische Beständigkeit bei extremen Temperaturschwankungen. - T3: Vibrationstest in 3 Achsen über je 3 Stunden
→ Prüft die mechanische Stabilität bei Transporterschütterungen. - T4: 18 Schocks mit Halb-Sinus-Puls (je 3 Schocks pro Richtung in allen 3 Achsen)
→ Simuliert Stürze oder Stöße während der Beförderung. - T5: Kurzschluss mit definierter Widerstandsvorgabe (< 100 mΩ)
→ Stresstest auf äußeren Kurzschluss – Die Temperatur darf 170 °C nicht überschreiten, keine Flammen oder Explosionen erlaubt. - T6: Crush-Test – nur für Zellen, insbesondere Pouch-, prismatische und kleine zylindrische Zellen (<18 mm Durchmesser)
→ Die Zelle wird mit bis zu 13 kN Druck belastet. Es darf zu keinem Feuer, keiner Explosion und keinem Zerlegen kommen. - T7: Überladen – Prüfung der Sicherheit bei versehentlicher Überladung
→ Die Zelle/Batterie wird 24 h mit dem doppelten des maximalen Ladestroms geladen. Ziel ist der Nachweis, dass keine gefährliche Reaktion (Feuer/Zerlegen) in den darauffolgenden 7 Tagen erfolgt. Dieser Test kann entfallen, wenn ein zuverlässiger Überladeschutz nachgewiesen ist.
Besonderheiten:
- Fixierung und Befestigung der Prüflinge bei T3/T4 können das Ergebnis signifikant beeinflussen.
- Der Kurzschlusswiderstand bei T5 ist frei wählbar, was die Testergebnisse stark beeinflussen kann.
Was ist neu in der Revision 8?
Die aktuelle Revision 8 (2023) bringt insbesondere folgende Änderungen:
- Einführung von Natrium-Batterien (Sodium Batteries) in Kapitel 38.3.3.2
- Prüfanforderungen nun analog zu denen für Lithium-Systeme
- Großbatterien aus geprüften Einzelmodulen sind nun nicht mehr nach Leistung differenziert, sondern prinzipiell von Tests ausgenommen, wenn:
- Überladung ausgeschlossen ist
- Kurzschluss zwischen Modulen ausgeschlossen ist
- Tiefentladung verhindert wird.
- Weitere Präzisierungen zu Prüflingsarten, Testausnahmen und Dokumentationspflichten
Service der cetecom advanced
cetecom advanced bietet einen umfassenden UN 38.3 Test- und Zertifizierungsservice für Hersteller und Distributoren von Lithiumbatterien nach ST-SG-AC.10-11, 38.3.:
- Testdurchführung gemäß UN Manual Rev. 8
- Dokumentation & Prüfzusammenfassungen
- Technischer Support bei Prototypen, Kleinserien & Sondertransporten
- Durchführung der Tests T1–T8 mit moderner Messtechnik und erfahrenem Prüfpersonal
- Unterstützung bei ADR-konformer Verpackung & Kennzeichnung
Sind Sie auf der Suche nach tiefergehenden Informationen zur UN 38.3?
Dann empfehlen wir Ihnen die Aufzeichnung unseres Webinars „Die UN 38.3 im Detail – Vorgaben für den Transport gefährlicher Güter“.
Eine vollständige Auflistung unserer Dienstleistung rund um Prüfungen der Batteriesicherheit und Umweltsimulationsprüfungen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten, sowie in unserer Broschüre:
- Prüfungen der Batteriesicherheit
- Umweltsimulationsprüfungen
- Broschüre „Batteriesicherheit und Umweltsimulation“
Die Einhaltung der UN 38.3 trägt nicht nur zur rechtlichen Absicherung bei, sondern minimiert auch potenzielle Sicherheitsrisiken im Transport von Lithium-Ionen-Batterien. Lassen Sie uns sicherstellen, dass Ihre Batterien sicher und regelkonform transportiert werden.
Kontaktieren Sie uns gerne direkt, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen bei der Einhaltung der UN 38.3 und der sicheren Lieferung von Lithium-Ionen-Batterien helfen können: mail@cetecomadvanced.com