Elektrische Sicherheit: Die Übergangsfrist läuft am 20.12. aus und die EN 62368-1 ersetzt die bisher gültigen Normen
Elektrische Sicherheit vermeidet Gefährdungen durch elektrischen Strom und seine Wirkung auf den menschlichen Körper – schlimmstenfalls durch einen elektrischen Schlag, den selbst Kleinelektrogeräte verursachen können. Damit ist sie Grundvoraussetzung für die Marktzulassung von elektronischen Geräten.
In Europa müssen alle Audio-/Video-, IT- und Kommunikationsprodukte bis Ende 2020 die Konformität mit der EN 62368-1 nachweisen. Die Normen 60950-1 und 60065 galten nur bis zum 20. Juni 2019 mit einer Übergangsfrist bis zum 20. Dezember 2020.
Sollten Geräte nach dem 20.12.2020 weiterhin produziert werden, ist eine Neubewertung der Konformität zur Niederspannungsrichtlinie, z. B. nach der EN 62368-1, zwingend erforderlich.
Sorgen Sie jetzt noch dafür, dass Ihre Produkte rechtzeitig den aktuellen Anforderungen der elektrischen Sicherheit für Europa entsprechen. Wir haben für Sie zusätzliche Testkapazitäten geschaffen, um schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Kontaktieren Sie uns noch heute und wir helfen Ihnen bei der Umstellung auf die EN 62368-1.
Weitere Informationen zur EN 62368-1 finden Sie in unserer FAQ-Liste zum Thema elektrische Sicherheit.