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Malaysia – Neue Zulassungsanforderungen für Geräte mit IPv6

Alle Produkte mit IPv6-Funktionalität, die die Kriterien gemäß MCMC MTSFB TC T013:2019 erfüllen, müssen zertifiziert werden.
Malaysia

Die malaysische Communication and Multimedia Commission (MCMC) hat die neuen Zertifizierungsanforderungen für Geräte, die das Internetprotokoll Version 6 (IPv6) verwenden, bestätigt, die in der Veröffentlichung MCMC MTSFB TC T013:2019 definiert wurden.

  • Für IPv6-Mobilfunkprodukte ohne WiFi-Schnittstelle (unter der Kategorie Terminal/Host) bedeutet dies, dass eine vorläufige Zulassung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilt wird. Wenn die Zellularschnittstelle die IPv6-Anforderung erfüllt, wird die vollständige Zulassung erteilt.
  • Für IPv6-Mobilfunkprodukte mit WiFi-Funktionen deckt der WiFi-IPv6-Bericht die Anforderung ab und es wird eine vollständige Genehmigung erteilt.

Alle Produkte mit IPv6-Funktion, die die Kriterien gemäß MCMC MTSFB TC T013:2019 erfüllen, müssen zertifiziert werden. Zusätzlich zu den Standard-TA-Dokumenten für IPv6-Produkte muss eine IPv6-Produkterklärung eingereicht werden.

Wichtig zu beachten: Die neuen IPv6-Anforderungen gelten nur für Produkte, die nach dem 10. Juli 2020 auf den Markt gebracht werden.

Weitere Informationen zur Marktzulassung für Malaysia haben wir auf der entsprechenden Unterseite für Sie aufbereitet.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren: contact@cetecom.com / +49 2054 9519 0.

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