4G Technologie bei vernetzten Geräten ist ab 2020 in Saudi Arabien verpflichtend
In Saudi Arabien gilt die Vorgabe der Communications and Information Technology Commission of the Kingdom of Saudi Arabia (CITC), dass netzwerkbasierte Geräte (u.a. Mobiltelefone und Tablets, sowie Smart Watches) als Voraussetzung für die Zulassung von Geräten in Saudi Arabien die 4G-Technologie unterstützen müssen.
Darüber hinaus informiert das CITC nun, dass zeitnah alle vernetzten Geräte zur M2M-Kommunikation (M2M) die 4G-Technologie unterstützen müssen. Diese Erweiterung der Geräteangabe tritt ab dem 1. Januar 2020 in Kraft und wurde bisher ohne Übergangszeit kommuniziert.
Dazu gilt weiterhin, dass die zellularen Kommunikationsgeräte das CITC-E-Label tragen und gleichzeitig den technischen Anforderungen genügen müssen, um den vor Ort verwendeten Cell Broadcast Service (CBS) Alert zu aktivieren.
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