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Marktzulassung für Malaysia

Marktzugang in Malaysia - Zertifizierung durch cetecom advanced

Die Marktzulassung in Malaysia basiert auf den nationalen Vorgaben der zuständigen Behörde SIRIM.

SIRIM Zertifizierung

Die Dauer der Zulassung gemäß den Vorgaben der SIRIM (Standards and Industrial Research Institute of Malaysia) ist sowohl abhängig von den zugelassenen Geräten als auch von den verwendeten Technologien. Grundsätzlich ist eine Zulassungsdauer von einem bis zu 5 Jahren möglich. Nach Abschluss der Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, das Zertifizierungslabel zu verwenden. Zudem sind lokale Prüfungen sowie der Einbezug eines lokalen Repräsentanten erforderlich.

 

Grundlegende Informationen
zur Marktzulassung für Malaysia

Land Malaysia
Kontinent Asien
Zulassungsscheme SIRIM
Basierend auf National / RED
Laufzeit der Zulassung 1 Jahr bis zu 5 Jahre
Zulassungslabel erforderlich? Ja
Lokaler Repräsentant erforderlich? Ja
Lokale Prüfungen erforderlich? Ja
ISO2 Ländercode MY
Zeitzone GMT +8
Amtssprache Malaysisch
Vorwahl +60
Währung Ringitt

Zuständige Behörden in Malaysia

Die Marktzulassung für Produkte mit Funktechnologien wird in Malaysia durch die dort ansässige Agentur Standards and Industrial Research Institute of Malaysia (SIRIM) ausgestellt. Die private Stelle wird von der malaysischen Behörde Malaysian Communications And Multimedia Commission (MCMC) eingesetzt. Ohne eine Zulassung der SIRIM können keine Produkte in Malaysia auf den Markt gebracht werden.

SIRIM-Ankündigung zu Zulassungsverlängerungen,
die seit sechs Monaten abgelaufen sind

08. Januar 2024

Landkarte von Malaysia

Am 13. Dezember 2023 gab SIRIM eine Bekanntmachung heraus, in der darauf hingewiesen wird, dass CoCs, die seit mehr als sechs Monaten abgelaufen sind, nun automatisch gesperrt oder für eine Erneuerung ausgesetzt werden.

Ergreift der Zertifikatsinhaber innerhalb von vierzehn Arbeitstagen ab dem Datum der Aussetzung der CoC keine Maßnahmen, wird die CoC der Malaysischen Kommunikations- und Multimedia-Kommission (MCMC) zur Löschung empfohlen, ohne dass der Zertifikatsinhaber davon in Kenntnis gesetzt wird.

Den betroffenen Antragstellern wird eine Frist von 30 Tagen ab dem Datum dieser Bekanntmachung eingeräumt, um einen Antrag auf Erneuerung zu stellen. Wird innerhalb dieser 30 Tage nichts unternommen, wird der genehmigte Antrag auf Bauartgenehmigung geschlossen, und das betroffene Modell muss einen neuen Antrag auf Bauartgenehmigung stellen, bevor es eingeführt werden kann.

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