Elektrische Sicherheit ist eine wichtige Grundvoraussetzung, unter der Technologie-Produkte am Markt zugelassen werden. Deshalb ist sie fester Bestandteil der regulatorischen Prüfungen für die Zertifizierung und der damit verbundenen Marktzulassung.
Die Prüfung und Verifizierung der Produktsicherheit ist eine der Grundvoraussetzungen, die Ihr Produkt erfüllen muss, wenn Sie es vermarkten wollen. Aktuelle Standards legen neben der elektrotechnischen Ausführung auch wichtige Anforderungen fest, um die Konformität in Bezug auf mechanische Belastungstests sowie Hitzebeständigkeit nachzuweisen. Die IEC/EN-Normen definieren die europäischen Standards. Darüber hinaus bietet das CB-Programm eine globale Lösung für den Marktzugang in zurzeit über 50 internationalen Ländern. Für den US-amerikanischen und den kanadischen Markt ist eine NRTL-/UL-Zertifizierung erforderlich.
Das Risiko durch Gefahren, die von Geräten ausgehen, soll für Menschen, Tiere und Güter auf ein Minimum reduziert werden. Dazu müssen bestimmte Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Um elektrische Sicherheit zu gewährleisten, unterliegen sowohl der standardmäßige Normalbetrieb als auch der Störungsbetrieb elektrischer Geräte verschiedenen Anforderungen – EU-weit harmonisiert durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, die dabei immer eingehalten werden muss.
Die entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen jederzeit wirksam sein, sodass während der gesamten Lebensdauer des Geräts keine Gefahren entstehen. Das muss nicht unbedingt nach einer Norm geprüft werden, solange der Inverkehrbringer des Geräts die EU-Richtlinie einhält. Allerdings empfehlen wir, die harmonisierten Normen anzuwenden, die sich auf die Richtlinie beziehen.
Beispiele für die Schutzmaßnahmen sind der Schutz gegen direktes Berühren durch Isolierung (z. B. von Stromkabeln) und gegen indirektes Berühren mithilfe von leitfähigen Systemen oder Gehäuseteilen.
Elektrische Sicherheit unterliegt verschiedenen Zertifizierungsregimen: Während die NRTL-Zulassung (Nationally Recognized Testing Laboratory) die regulatorischen Prüfungen für den US-amerikanischen und den kanadischen Raum abdeckt, ist das sogenannte CB (Certified Body) Scheme ein internationales System, das sich mit der Sicherheit von elektrischen und elektronischen Komponenten, Geräten und Produkten befasst. Letzteres dient der gegenseitigen Anerkennung von Prüfberichten und Zertifikaten unter den etwa 50 teilnehmenden Ländern.
Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU gilt für elektrische Geräte mit einer Nennspannung von 50 bis 1.000 V (AC) bzw. 75 bis 1.500 V (DC). Sie deckt alle Sicherheitsziele der Geräte ab, einschließlich möglicher mechanischer Gefahren. Daher müssen – abgesehen von einigen Ausnahmen – auch nicht-elektrische Gefahren berücksichtigt werden.
Die Norm DIN EN 62368-1 Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 1: Sicherheitsanforderungen ist eine Produktsicherheitsnorm, die
2021 eingeführt, deckt die DIN EN 62368-1 den Geltungsbereich von über 40 % aller bestehenden Certified-Body-Schemata sowie einigen früheren Normen ab.
Je nach Zulassungsziel der zu prüfenden Geräte werden verschiedene Testszenarien durchgespielt. Unabhängig vom Zulassungsregime lassen sich die notwendigen Prüfungen der elektrischen Sicherheit u. a. in die folgenden Bereiche unterteilen:
Dabei wird der niederohmige Durchgang durch den Schutzleiter gemessen. Auch ein nur kurzzeitig hoher Schutzleiterwiderstand weist auf eine Unterbrechung des Schutzleiters oder eine Störung in einer Schutzleiterbahn hin.
Hier wird das mögliche Fließen eines schädlichen Stroms durch den menschlichen Körper ggf. auch durch den Schutzleiterwiderstand getestet.
Mithilfe dieser Prüfungen wird die Isolationsfestigkeit von elektronischen Komponenten im Niederspannungsbereich (Schutzklasse I und II) überprüft.
In einem sogenannten Klimaschrank werden die Geräte auf ihre Reaktionen bei Extremtemperaturen getestet.
Gemäß den Vorgaben wird im Rahmen der Leistungsmessung die Robustheit des Prüflings mit Bezug auf die mechanische Belastung überprüft.
Der europäische Teil für die elektrische Sicherheit wird durch die zugehörigen EN/IEC Normen definiert. Wir sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert, regulatorische Prüfungen der elektrischen Sicherheit gemäß den folgenden Normen und Standards durchzuführen und Sie somit auf dem Weg zur Marktzulassung zu begleiten:
Darüber hinaus bieten wir weitere Produktprüfungen zur elektrischen Sicherheit für weitere nicht-europäische Zielmärkte an. So bieten wir akkreditierte Prüfungen gemäß den Anforderungen des CB-Programms an sowie für die Zulassung zum US-amerikanischen und kanadischen Markt eine NRTL-/UL-Zertifizierung.
Damit gewährleisten wir Ihnen einen schnellen Abschluss der regulatorischen Prüfungen zur elektrischen Sicherheit als Teil der Marktzulassung aus einer Hand.
Unser Labor in Essen ist von der DAkkS gemäß DIN ISO 17025 akkreditiert,
verschiedenste Prüfungen der elektrischen Sicherheit durchzuführen.
Detaillierte Informationen zu unserem Akkreditierungs-Umfang für unsere Labore in Deutschland finden Sie auf unserer Akkreditierungsübersicht.
Elektrische Sicherheit vermeidet Gefährdungen durch elektrischen Strom und seine Wirkung auf den menschlichen Körper – schlimmstenfalls durch einen elektrischen Schlag, den selbst Kleinelektrogeräte verursachen können. Damit ist sie Grundvoraussetzung für die Marktzulassung von elektronischen Geräten.
In der Regel verfügt jedes Zulassungsregime über eigene Standards, nach denen die elektrische Sicherheit von technischen Geräten geprüft wird. Deshalb ist es unabdingbar, sich über die jeweiligen Anforderungen zu informieren.
Zur Auswahl der adäquaten Prüfung bzw. Prüfungen werden unter anderem folgende Informationen benötigt:
Außerdem ist eine vollständige Liste mit dem folgenden Inhalt notwendig:
Darüber hinaus tragen folgende Informationen zu einem reibungslosen Ablauf bei:
Der wesentliche Unterschied besteht in der regionalen Verfügbarkeit der beiden Zulassungssysteme NRTL und CB Scheme: Produkte, die von NRTL-anerkannten Laboren geprüft wurden, sind für den US-amerikanischen und kanadischen Markt zugelassen. Bei CB Scheme dagegen handelt es sich um ein multilaterales Abkommen, das aus der europäischen Commission for Conformity Testing of Electrical Equipment (CEE) hervorgegangen ist. Produkte mit dieser Zulassung dürfen in den Märkten der Mitgliedsstaaten der International Commission on the Rules for the Approval of Electrical Equipment (IECEE) gehandelt werden.
Die 1500 V werden als transiente Spannung aus externen Stromkreisen angenommen.
Kabeltyp | Zusätzliche Bedingungen | Transiente Spannungen |
---|---|---|
Paarweise angeordnete Leiterª – geschirmt oder ungeschirmt | Das Gebäude oder die Struktur kann, muss aber keine Potentialausgleich haben |
1500 V 10/700 μs
Nur differenziell, wenn ein Leiter in der Einrichtung mit Erde verbunden |
Wichtig: Diese Anforderung gilt aber nur für Schnittstellen, die nicht Inhouse-Schnittstellen sind.
AV-Geräte fallen unter die EN 62368-1. Dort werden in Kapitel 8 (Mechanik) auch bewegte Teile in Betracht gezogen. Lüfter werden entsprechend klassifiziert und Schutzmaßnahmen gefordert. Die Maschinenrichtlinie muss hier also aus Zulassungssicht nicht zwingend herangezogen werden.
Das CB-Verfahren vereinfacht den Zugang zu zahlreichen Märkten durch die Vermeidung von doppelten Prüfungen. Die Beschaffung notwendiger internationaler Zertifizierungen für den Marktzugang kann schwierig, zeitaufwendig und teuer sein. Das von der IECEE (International Electrotechnical Commission for Electrical Equipment) geschaffene CB-Verfahren ermöglicht einen schnelleren und einfacheren Zugang zu weltweiten Märkten. Dabei handelt es sich um einen Prozess zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfergebnissen unter den teilnehmenden Ländern. In der Regel werden keine zusätzlichen Prüfungen verlangt. Ein CB-Prüfbericht von einem CBTL (CB Testing Laboratory/CB-Prüflabor) und ein entsprechendes CB-Zertifikat von einem NCB helfen Ihnen, vielfältige internationale Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und Zugang zur Vermarktung in über 50 Ländern zu erhalten.
Wenn Batterien im Gerät verbaut sind, wird ein Datenblatt und ein Zertifikat benötigt. Die verbauten Batterien werden dann auf Konformität in der EN 62368-1 geprüft. Dort wird dann geschaut, ob eine Überladung von wieder aufladbaren Batterien möglich ist; Kurzschluss der Batterie, Laden einer wieder aufladbaren Batterie mit vertauschten Polen (wenn es möglich ist) und Fehler in der Lade- und Entladeschaltung werden durchgeführt.
Bei der EN 62368-1:2014, AC:2015 zur EN 62368-1:2014 und AC:2015+A11:2017 gab es lediglich folgende Änderung: Im Anhang ZC wurde die italienische Abweichung im Abschnitt F.1 gelöscht.
Nein, nicht zwingend. Es muss aber mittels Risikoabschätzung ermittelt werden, ob das FW-Update Einfluss auf die bisherige Konformitätsaussage hat. In jedem Fall muss die DoC (Declaration of Conformity) auch für die neue SW/HW-Kombination ausgefüllt werden. Ob neue Prüfungen notwendig sind, zeigt die Risikoanalyse.
Die Version von 2020 gibt es nur in der IEC Version. Das Komitee hat die Harmonisierung abgelehnt, wodurch diese Version nicht in Europäisches Recht umgesetzt wird. Dadurch ist für EN momentan die EN 62368-1:2014 + AC:2015 + A11:2017 die aktuelle Version.
Die Niederspannungsrichtlinie gilt erst ab einer Spannung von 75 V DC. Sollte Ihr Gerät unter die RED-Richtline fallen, fällt das Gerät automatisch in die Niederspannungsrichtline (Spannungsgrenzen werden auf 0 V herabgesetzt.). Sollte Ihr Gerät nicht unter die RED fallen, fällt Ihr Gerät eigentlich auch nicht unter die Niederspannungsrichtline, jedoch gilt das Produktsicherheitsgesetz, welches ausdrückt, dass keine Geräte unsicher auf den Markt gebracht werden. Sie können als Hersteller selber die Sicherheit gewährleisten (nicht empfehlenswert) oder trotzdem nach der Niederspannungsrichtline prüfen. Wir empfehlen, Ihr Gerät trotzdem nach der Niederspannungsrichtline zu prüfen, damit können Sie in Ihrer Herstellerkonformität die Konformität der Niederspannungsrichtlinie mit gültigem Prüfbericht belegen.
Eine batteriebetriebene Taschenlampe fällt nicht unter die LVD. Es gilt das Produktsicherheitsgesetz, welches ausdrückt, dass keine Geräte unsicher auf den Markt gebracht werden. Sie sollten nur zertifizierte Batterien einbauen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie das Produktsicherheitsgesetz einhalten, empfiehlt sich trotzdem eine Prüfung nach LVD. Hier findet aber die EN 62368-1 keine Anwendung.
Eine Checkliste gibt es leider nicht. Es empfiehlt sich, den Standard zu kaufen und auf die Sicherheitsaspekte einzugehen. Da jedes Gerät individuell ist, ist die Anwendung von Schutzvorrichtungen auch individuell und kann nicht allgemein pauschalisiert werden.
Es sind keine Pendants zur 62368-1 bekannt. Es gibt aber andere Sicherheitsstandards, die Industrien fordern können, die aus Zulassungssicht aber nicht verpflichtend sind (CB-Scheme, NRTL-Scheme oder UL-Zulassung, um nur ein paar zu nennen).
Im Wesentlichen ist diese Anforderung auch in der RED (Direktive für Funkgeräte) unter dem Punkt „Health“ enthalten, kann aber auch in die LVD fallen, je nachdem. Man muss zunächst unterscheiden zwischen körpergetragenen Geräten mit Funkinterface und nicht körpergetragenen Geräten. Körpergetragen meint, dass ein Gerät mehr oder weniger permanent in einem Abstand von weniger als 20 cm zum Körper getragen oder benutzt wird. Dann geht es um die Ausgangsleistung (gestrahlt). Geräte mit geringer Sendeleistung
Generell kann die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes (RED 3.1a) kann je nach Gerätetyp unterschiedlich bewertet/getestet werden:
Die Richtlinie unterscheidet zunächst mal nicht nach Endanwender. Das passiert erst in der 62368. Bei der Sicherheitsbewertung wird berücksichtigt, wer mit dem Gerät arbeiten wird und ob es für diesen Anwender sicher ist, mit dem Gerät zu arbeiten. Die Dokumentation ist dabei erstmal die Gleiche für alle Anwender. Ggfs. ist diese für den unbedarften Benutzer anders geschrieben, als für den professionellen Benutzer, das ist aber nicht vorgeschrieben.
Die Schutzvorrichtungen richten sich nach dem Benutzer. Je nach Gerät kann man Sicherheitshinweise weglassen, wenn es für eine Fachkraft ersichtlich ist. Grundsätzlich gilt aber auch, dass man auch für Fachkräfte keine erhöhten Sicherheitsrisiken zulassen darf.
Da dieser Standard einen komplett neuen Ansatz besitzt, muss komplett neu getestet werden. Die 60950-22 wird in der EN 62368-1 akzeptiert und braucht keine Neuprüfung.
Ja, denn die Bluetooth-Schnittstelle macht das Produkt zum Funkgerät, daher muss dieses auch neu nach der 62368-1 zertifiziert werden.
Hier gilt grundsätzlich nicht die LVD. Es gilt das Produktsicherheitsgesetz, welches ausdrückt, dass keine Geräte unsicher auf den Markt gebracht werden. Sie können als Hersteller selber die Sicherheit gewährleisten (nicht empfehlenswert) oder trotzdem nach der Niederspannungsrichtline prüfen. Wir empfehlen, Ihr Gerät trotzdem nach der Niederspannungsrichtline zu prüfen, damit können Sie in Ihrer Herstellerkonformität die Konformität der Niederspannungsrichtlinie mit gültigem Prüfbericht belegen.
Der größte Vorteil ist natürlich der Kostenfaktor. Wenn z. B. Netzteile, Transformatoren, VDR oder dergleichen im Gerät verbaut sind, werden diese nur im Rahmen der 62368-1 auf den Anwendungsbereich überprüft. Sicherheitsrelevante Komponenten müssen nach bestimmten Normen zertifiziert sein. Sonst müssten diese separat getestet werden.
Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, die integrierte Komponente selbst zu testen. Es wäre aber auf jeden Fall sinnvoll, die Endgeräte-Anforderungen für LVD zu respektieren. Dies gilt z. B. für den Temperatureinsatzbereich, da die Hauptplatine und ihre Komponenten zusammen mit dem Endgerät geprüft werden. Eine Vorabprüfung kann also stattfinden, ist aber kein „Muss“, da die Platine selbst nicht allein agieren kann. Auf jeden Fall spart eine vorgetestete Hauptplatine Kosten für das zu testende Endprodukt.
Die Anforderungen sind die gleichen wie für andere Komponenten, zuzüglich allem, was mit der Rotation des Lüfters einhergeht.
Die Spannungs- und Stromnennwerte gelten für das Gerät in jedem Fall und Zustand, da dies die normalen Betriebsbedingungen sind. Diese sind aufgeführt, um einen Betrieb mit z.B. 110 V zu verhindern. Störungszustände werden hier nicht berücksichtigt.
Diese Module müssen nach 62368-1 zertifiziert werden, wenn sie nach Dezember 2020 neu hergestellt oder noch auf den Markt gebracht werden.
Eine Liste der DIN-Normen finden Sie unter
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52014XC0516%2805%29
Nein, sie fallen nicht unter die Niederspannungsrichtlinie, da sie nicht aktiv mit Strom versorgt werden.
Nein, das ist nicht erlaubt. Die RED-Richtlinie wird früher oder später auf die 62368 verweisen, da die 60950-1 ab Dezember 2020 nicht mehr gültig sein wird.
Luftfahrtausrüstung fällt nicht unter die Niederspannungsrichtlinie, sondern unter die Anforderungen für die Luftfahrt.
Ja, ein Gerät kann die EN 62368 bestehen und die Anforderungen des CB-Schemas nicht erfüllen, auch wenn das eher unwahrscheinlich ist.
Die IEC 62368-1: 2018 ist in der EU noch nicht harmonisiert. Die Version 2017 ist die derzeit zu prüfende Norm.
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