Neue Zulassungsanforderungen für Geräte mit IPV6 Technologie in Malaysia
Die Marktzulassung für Produkte mit Funktechnologien wird in Malaysia durch die dort ansässige Agentur Standards and Industrial Research Institute of Malaysia (SIRIM) ausgestellt. Die private Stelle wird von der malaysischen Behörde Malaysian Communications And Multimedia Commission (MCMC) eingesetzt und ohne eine Zulassung der SIRIM können keine Produkte in Malaysia auf den Markt gebracht werden.
Die MCMC hat im Juli neue Vorgaben für die Zulassung von Geräten mit IPV6-Technologie veröffentlicht. Das neue IPV6 Certificiation Program tritt im Juli 2020 in Kraft und regelt den Marktzugang der Produkte in Malaysia. Hierzu zählen Geräte mit einem direkten externen Anschluss, wie beispielsweise Access Points, Gateway Geräte oder Mobiltelefone.
Grundlegend ist zu sagen, dass für die Zulassung von IPV6-Produkte die folgenden generellen Vorgaben zu erfüllen sind:
- IPV6 Funktionsanforderungen
- Elektrische Sicherheit (einschließlich Netzteil und Netzkabel)
- EMV
- Kennzeichnung
- Sprachanforderungen
Hinzu kommen noch IPV6-spezifische Anforderungen an die Funktionalitäten des Gerätes, die sich in den Prüfvorgaben widerspiegeln:
- umfassende Prüfungen, die alle Anforderungen des MCMC Technical Codes MCMC MTSFB TC T013:2019 abdecken.
- Antragsteller muss vorinstallierte Software in dem zur Prüfung eingereichten Muster erklären und zur Verfügung stellen.
- Prüfungen sind im SIRIM-Labor oder in einem akkreditierten Testlabor durchzuführen.
Alle Geräte mit IPV6 Technologie müssen nach Ablauf der Übergangsfrist im Juli 2020 nach den neuen Vorgaben zertifiziert werden, bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben der MCMC.
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