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Japan: MIC hat kürzlich Aktualisierungen der Vorschriften für Ultrabreitband- und mmWave-Radar-Systeme veröffentlicht

Die Aktualisierungen sind unter der Verordnung Nr. 87 veröffentlicht worden.
MIC

Das japanische Ministerium für innere Angelegenheiten und Kommunikation hat vor kurzem eine Aktualisierung der Verordnung Nr. 87 herausgegeben, mit der die früheren Verordnungen überarbeitet wurden, die Folgendes betreffen

  • Vorschriften für Funkanlagen
  • Durchsetzung der Vorschriften des Funkgesetzes
  • Technische Vorschriften für bestimmte Funkanlagen

Die Aktualisierung der Verordnung Nr. 87 wirkt sich auf die Verwendung von Ultrabreitband-Systemen (UWB) für den Außenbereich sowie auf mmWave-Radare aus, die in Japan eingesetzt werden.

Das Ministerium erlaubt nun die Nutzung des 7,25- bis 9-GHz-Bandes für UWB-Systeme und stellt klar, dass die Geräte, die diese Technologie nutzen, auch die folgenden Parameter erfüllen müssen:

  • Das Gerät muss eine durchschnittliche Antennenleistung von -41,3 dBm/MHz oder weniger haben.
  • Die Spitzenantennenleistung muss 0 dBm/50 MHz oder weniger betragen.
  • Die Toleranz der belegten Frequenzbandbreite sollte 1,75GHz betragen.
  • Die Frequenzbandbreite für die Strahlungsleistung ist 10 dB niedriger als die maximale Strahlungsleistung: 450MHz oder höher.
  • Das Gehäuse des Geräts sollte so gestaltet sein, dass es nicht leicht zu öffnen ist.

In der aktualisierten Verordnung wurden auch die Anforderungen an mmWave-Radargeräte geändert, die in den 60-GHz-Bändern arbeiten.  Im Einzelnen wurden die folgenden Aktualisierungen vorgenommen:

  • die Art der Puls-Amplituden-Modulation
  • die Frequenzzuweisung auf 57GHz – 54GHz
  • die Antennenleistung ist auf 12dBm oder weniger begrenzt
  • die EIRP sollte 17dBm oder weniger betragen

Weitere Informationen über die Zulassungsanforderungen und -verfahren für Japan finden Sie hier.

Sollten Sie Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: contact@cetecom.com / +49 2054 9519 0

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