Die zwei Wege zur Bluetooth SIG Zertifizierung
Neben den regulatorischen Zulassungen für Bluetooth-Produkte ist gleichermaßen auch eine Zulassung gemäß den Anforderungen der Bluetooth SIG für die Markteinführung erforderlich:
- Jedes Gerät, welches die Bluetooth-Technologie und das Bluetooth-Logo verwenden möchte, muss Tests gemäß des „Bluetooth SIG Qualification Programs“ unterzogen werden.
Hierbei gibt die Bluetooth SIG zwei verschiedene Wege für den Qualifizierungsprozess vor:
Weg 1: Qualifizierungsprozess ohne zusätzliche Prüfungen
- Verwendung eines bereits qualifizierten Bluetooth-Endproduktes oder Subsystems einer anderen Mitgliedsorganisation in Ihrem Produkt ohne Änderungen oder Ergänzungen der Bluetooth-Funktionen.
- Kauf eines von einem Dritten hergestellten Produktes und Vertrieb mit dem Namen oder Logo Ihres Unternehmens.
- Erstellen von Kombinationen, die nur qualifizierte Bluetooth-Subsystem-Produkte und/oder qualifizierte Bluetooth-Endprodukte betreffen, sofern während der Kombination keine Designänderungen vorgenommen wurden.
Weg 2: Qualifizierungsprozess mit zusätzlichen Prüfungen
- Erstellen von Produkten oder Kombinationen, die nicht nur qualifizierte Bluetooth-Subsystem-Produkte und/oder qualifizierte Bluetooth Endprodukte betreffen.
Hierbei ist wichtig zu beachten, dass offizielle Tests nach den Vorgaben der Bluetooth SIG ausschließlich von sogenannten „Bluetooth Qualification Test Facilities“ (BQTF) durchgeführt werden dürfen. Die Abnahme der Tests und die daraus resultierende Zulassung gemäß den Bluetooth-Richtlinien kann ausschließlich über einen zertifizierten „Bluetooth Qualification Expert“ erfolgen.
Weitere Details finden Sie auf unserer Informationsseite zum Thema Bluetooth SIG Zertifizierung.
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