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China führt erstes regulatorisches Rahmenwerk für Radar-Radiomanagement ein

Neue Vorschriften ab 1. Januar 2026 sollen das Management von Radar-Ressourcen verbessern, technologische Innovationen fördern und die nationale Sicherheit gewährleisten

Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) Chinas hat die „Vorschriften zum Radar-Radiomanagement (Testphase)“ vorgestellt – das erste normative Dokument des Landes, das sich dem Radar-Radiomanagement widmet. Diese neuen Vorschriften, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen, haben das Ziel, das Management und die Nutzung von Radar-Radioressourcen zu verbessern, die ordnungsgemäße Übertragung von Funksignalen zu gewährleisten und das industrielle Wachstum zu fördern, während gleichzeitig die öffentliche Sicherheit und die nationale Sicherheit geschützt werden.

Wichtige Highlights der neuen Vorschriften:

  1. Umfassende Radarabdeckung:
    Die Vorschriften berücksichtigen 9 Radararten in 7 Kategorien unter 100 GHz und bieten eine umfassende Abdeckung der wichtigsten Radararten in China. Dies gewährleistet ein robustes Management, das sowohl mit technologischen Fortschritten als auch mit der Sicherheit von Industrie- und Lieferketten im Einklang steht.
  2. Frequenz- und technische Standards:
    Die Vorschriften definieren die Frequenznutzungsbereiche und technischen Parameter für verschiedene Radararten und schaffen damit eine solide politische Grundlage für die Standardisierung von Radargeräten in Forschung, Produktion, Import, Verkauf und Nutzung.
  3. Vereinfachter Koordinations- und Genehmigungsprozess:
    Die neuen Vorschriften vereinfachen den Prozess des Radar-Radiomanagements, indem sie die Genehmigungsverfahren straffen und die Koordination zwischen den verschiedenen Beteiligten verbessern.
  4. Radarinterferenzen und Weltraumsicherheit:
    Ein wesentlicher Fokus der Vorschriften liegt auf der Koordination von Radarinterferenzen und der Minderung elektromagnetischer Umweltprobleme. Die Vorschriften gewährleisten regelmäßige Inspektionen von in Betrieb befindlichen Stationen und die Verwaltung von Geräten, um die Sicherheit der Nutzung von Funksignalen zu fördern und die Weltraumsicherheit zu wahren.

Die Vorschriften enthalten auch spezifische Frequenzbereiche für verschiedene Radarkategorien wie Luftfahrt-, Wetter-, Wasserverkehrs- und Landverkehrsrader, die mit globalen Standards in Einklang stehen und ihre Leistung im sich schnell entwickelnden technologischen Umfeld Chinas optimieren:

Frequenzen für Luftfahrtradar:
• Flughafen-ATC-Sekundärradar: 100 MHz, Luftverkehrskontroll-Transponder: 1090 MHz
• Flughafen-ATC-Haupt-Radar: 1250-130 MHz und 2700-2950 MHz
• Radiohöhenmesser: 4200-4400 MHz
• Überwachungsradar für Flughafenflächen: 9100-9500 MHz
• Radar zur Erkennung von Fremdkörpern auf Flughafenstartbahnen (FOD): 76-77 GHz und 92-94 GHz
• Luftfahrzeuge-Wetterradar nutzt dieselbe Frequenzband wie Wetterradar am Boden.

Frequenzen für Wetterradar:
• Windprofiler-Radar: 46-68 MHz, 470-494 MHz und 1270-1375 MHz
• Wetterradar: 2700-2950 MHz, 530-5600 MHz, 9100-9500 MHz
• Cloud-Radar: 34,75-35,5 GHz, 93,5-94,8 GHz
• Wettererkennungsstationen (Stationen), die meteorologische Ballon- und Radarpunkterfassung verwenden: 1675-1685 MHz.

Frequenzen für Wasserverkehrsradar:
• Marine-Radar: 2900-300 MHz, 9300-9500 MHz
• Vessel Traffic Management System (VTS) – küstennahes Radar: 9100-500 MHz.

Frequenzen für Landverkehrsradar:
• Automobilradar: 76-79 GHz, und die entsprechenden Anforderungen werden in den „Hinweisen zur Herausgabe der Zwischenvorschriften für das Funkmanagement von Automobilradar“ (Nr. 181 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie [2021]) umgesetzt.
• Verkehrsradar an Straßen: 92-94 GHz.

Hydrologische, geologische, maritime und andere Katastrophenradare:
• Marine-Radar: 4438-4488 kHz, 5250-5275 kHz, 9305-9355 kHz, 13450-13550 kHz, 16100-6200 kHz, 24450-24600 kHz, 26200-26350 kHz, 39,5-40 MHz
• Hydrologisches Radar: 402-403 MHz, 9100-50 MHz
• Bodenradar zur Überwachung von Deformationen: 15,7-17,2 GHz.

Mikro-Zielradar:
• Radar zur kleinen Zielerkennung (einschließlich Insekten-, Vogel- und UAV-Erkennungsradar, etc.): 2900-310 MHz, 9000-10000 MHz und 15,7-17,2 GHz.

Andere Radare:
• Das Frequenzband für kurzwellige Radare und UAV-Radare beträgt das 24-24,25 GHz-Band. Die entsprechenden Anforderungen werden gemäß der Bekanntmachung Nr. 52 des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie von 2019 umgesetzt.

Das neue Rahmenwerk stellt einen bedeutenden Meilenstein im Radar-Radiomanagement dar und wird voraussichtlich eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Betriebseffizienz und Sicherheit von Radarsystemen in verschiedenen Sektoren, von der Luftfahrt bis hin zur Schifffahrt und Meteorologie, zu verbessern.

Als anerkanntes Testlabor für Radarsysteme stehen wir unseren Kunden bei Fragen oder für Unterstützung im Zusammenhang mit dem neuen Radar-Radiomanagement-Rahmenwerk Chinas zur Verfügung.

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