CETECOM erster technischer Dienst für neue eCall Richtlinie UN – R 144
Seit dem 1. April 2018 ist eCall in der EU für alle neuen Modelle von Personenkraftwagen (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) verpflichtend. Schon im August 2017 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die CETECOM als technischen Dienst für eCall benannt und wir waren damit das erste Labor in Europa, welches eCall Zulassungen für die EU anbieten und durchführen konnte.
Unsere eCall Expertise wurde nun ein weiteres Mal bestätigt, da das KBA uns abermals als technischen Dienst für eCall benannt hat. Die erneute Benennung erlaubt die Testdurchführung und Typzulassung gemäß der neuen eCall Richtlinie UN – R 144 (Prüfung eines Unfall-Notrufsystems).
Diese UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) Richtlinie, die am 19.07.2018 in Kraft treten wird, gilt daher nicht nur für die Staaten der EU, sondern für bis zu 56 Staaten weltweit. Darunter fallen unter anderem Russland, Japan oder Korea.
Die Richtlinie definiert die Genehmigungsverfahren für:
- Bauteile
- eCall Systeme
- Kraftfahrzeuge mit eCall System, welches schon genehmigt wurde
- Kraftfahrzeuge mit eCall System, welches noch nicht genehmigt wurde
Je nach Zulassungstyp unterscheidet sich der Testumfang. In Summe gibt es die folgenden Testbereiche:
- Datenversand und Sprachverbindung
- EMV (UN – R 10)
- Positionsbestimmung (GNSS)
- PLMN Zugriff
- Informations- und Warnsignal (Selbsttest)
- Energieversorgung
- Prüfung der Widerstandsfähigkeit (Schlittentest)
- AECS Kontrolle
- Freisprech-Audio Performanz (Audio)
- Fahrzeugaufpralltest
CETECOM ist weltweit das erste Labor, welches als technischer Dienst für die neue eCall Richtlinie vom KBA benannt wurde und wir haben damit erneut bestätigt, der führende Partner für eCall Typzulassungen zu sein.
Sollten Sie Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren: +49 2054 9519 0 / contact@cetecom.com