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ANATEL aktualisiert technische Anforderungen für 5-GHz-WLAN

Neue technische Anforderungen für WLAN-Bänder in Brasilien für eine bessere Angleichung an internationale Standards
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Der neue Beschluss führt eine vollständige Überarbeitung der 5-GHz-UNII-Bänder ein. Dazu gehören präzisere Leistungs- und Emissionsgrenzen, neue Unterpunkte sowie eine stärkere Angleichung an die ETSI- und FCC-Regelwerke.

1) Frequenzband 5,150 – 5,250 MHz (Punkt 11.1)

Der gesamte Abschnitt wurde in vier klar definierte Unterpunkte gegliedert:

11.1.1 Access Points (APs)

  • Leitungsgebundene Sendeleistung: 30 dBm
  • Leistungsspektraldichte: 17 dBm/MHz
  • Antennengewinn über 6 dBi muss reduziert werden
  • Zusatzanforderung für Outdoor-APs: EIRP ≤ 21 dBm für Elevationswinkel über 30° im Außenbereich

Auswirkung:
Das Band darf nun für Indoor- und Outdoor-Betrieb genutzt werden. Es gibt eine neue explizite Beschränkung der vertikalen Abstrahlung zum Schutz von Satelliten- und Luftfahrtanwendungen. Die Limits werden nun als leitungsgebundene Leistung statt als Gesamt-EIRP ausgedrückt, was Testaufbauten in Laboren beeinflusst.

11.1.2 Punkt-zu-Punkt-Richtfunkstrecken

  • Leitungsgebundene Leistung: 30 dBm
  • Leistungsspektraldichte: 17 dBm/MHz
  • Antennengewinn über 23 dBi muss reduziert werden

Auswirkung:
Ein eigener Regelpunkt für Richtfunkstrecken innerhalb von 5,150–5,250 MHz erlaubt höhere Antennengewinne, bevor eine Reduzierung erforderlich wird.

11.1.3 Client-Geräte

  • Leitungsgebundene Leistung: 24 dBm
  • Leistungsspektraldichte: 11 dBm/MHz
  • Antennengewinn über 6 dBi muss reduziert werden

Auswirkung:
Klar definierte Maximalwerte für Endgeräte (STAs) verhindern übermäßig leistungsstarke CPEs und verbessern die Koexistenz in Innenräumen.

11.1.4 Neue Anforderungen für das Band 5,250 – 5,350 MHz

  • Leitungsgebundene Leistung: 24 dBm oder 11 dBm + 10 log B_MHz (je nachdem, welcher Wert niedriger ist)
  • Leistungsspektraldichte: 11 dBm/MHz
  • Antennengewinn über 6 dBi muss reduziert werden

Auswirkung:
Die neue, bandbreitenabhängige Formel 11 dBm + 10 log B harmonisiert das Regelwerk mit ETSI EN 301 893. Sie schafft Flexibilität für schmale und breite Kanäle (20–160 MHz), erfordert aber eine bandbreitenabhängige Berechnung der leitungsgebundenen Leistung im Prüfprozess.

2) Frequenzband 5,470 – 5,725 MHz (Punkt 11.3, geändert durch Art. 7)

  • Leitungsgebundene Leistung: 24 dBm oder 11 dBm + 10 log B_MHz (je nachdem, welcher Wert niedriger ist)
  • Leistungsspektraldichte: 11 dBm/MHz
  • Antennengewinn über 6 dBi muss reduziert werden

Auswirkung:
Die Methodik wird mit Punkt 11.1.4 vereinheitlicht. Anstelle fixer Grenzwerte (250 mW EIRP) gilt nun ein skalierbarer, bandbreitenabhängiger Ansatz.

3) Weitere Klarstellungen

Außerband- und Störaussendungen (2,4 GHz und 5,8 GHz)

  • Die leitungsgebundene Leistung in jedem 100-kHz-Segment außerhalb des genehmigten Frequenzbereichs muss mindestens 20 dB unter dem Maximalwert eines 100-kHz-Segments innerhalb des Bandes liegen.
  • Wird das alternative Messverfahren aus Punkt 10.3.4 verwendet, erhöht sich die erforderliche Dämpfung auf 30 dB.

Auswirkung:
Verbesserte spektrale Reinheit und geringere Störbeeinflussung benachbarter Dienste. Labore müssen sicherstellen, dass der 20-/30-dB-Abminderungswert entsprechend der Methode korrekt angewendet wird. Die Änderung führt zu einer stärkeren Angleichung an FCC-Vorgaben.

Außerband- und Störaussendungen (5,150–5,350 MHz und 5,470–5,725 MHz)

  • Grenzwert bestätigt: –27 dBm/MHz EIRP.
  • Transmit Power Control (TPC, Punkt 11.5): Erhöhung des erforderlichen dynamischen Bereichs von 3 dB auf 6 dB (bezogen auf 30 dBm EIRP)
  • Ohne implementiertes TPC: maximale durchschnittliche EIRP = 27 dBm.

Auswirkung:
Geräte müssen leistungsfähigere, dynamische Leistungsregelungen implementieren. Ältere Module mit nur 3 dB TPC benötigen möglicherweise Firmware-Updates oder eine erneute Bewertung.

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