Algerien – Konformitätserklärung für zuvor ausgenommene Geräte nun erforderlich
Die Hersteller müssen für die Marktzulassung mehrere Dokumente einreichen.
Die ANF, die für die Festlegung von Regeln und Vorschriften für Produkte mit Funktechnologien in Algerien zuständig ist, kündigte die Anforderung eines Konformitätszertifikats (CoC) für Geräte mit kurzer Reichweite an, die im 433 MHz-, 2,4 GHz- und 5 GHz-Spektrum betrieben werden.
Die Anforderungen beziehen sich auf mehrere Dokumente, die eingereicht werden müssen:
- Konformitätserklärung, auf allen Seiten unterschrieben und gestempelt (Original, Papierversion)
- Unterzeichnetes und abgestempeltes Umzugs- oder Herstellungsschreiben (Original, Hardcopy)
- Unterschriebenes und abgestempeltes Autorisierungsschreiben (Original, Hardcopy), das direkt vom Hersteller an ANF geschickt werden muss.
- ein Prüfmuster
- Testberichte einschließlich: EMV, RF, elektrische Sicherheit, SAR
- Datenblatt des Geräts
- Externe und interne Fotos
- Benutzerhandbuch
Weitere Informationen zur Marktzulassung für Algerien haben wir auf der entsprechenden Unterseite für Sie aufbereitet.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren: contact@cetecom.com / +49 2054 9519 0.