cetecom advanced
Logo der eCall Zertifizierung

eCall Zertifizierung

Zulassung von Notrufsystemen im Fahrzeug

EU eCall

Seit dem 1. April 2018 ist eCall für alle neuen Modelle von Personenkraftwagen (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) verpflichtend. Damit Kraftfahrzeuge weiterhin in der EU verkauft und zugelassen werden können, müssen Automobilhersteller ihre eingesetzten eCall Systeme auf Basis der Vorgaben der EU zulassen. Maßgebend sind die in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79 definierten eCall Tests:

eCall Logo
  • Anhang I – Prüfung der gravierenden Verzögerung
  • Anhang II – Bewertungen der vollständigen Aufprallprüfung
  • Anhang III – Aufprallfestigkeit von Audioausrüstungen
  • Anhang IV – Koexistenz von TPS und eCall
  • Anhang V – Automatischer Auslösemechanismus (Dokumentenprüfung)
  • Anhang VI – Ortungsdienste (GNSS)
  • Anhang VII – Selbsttest des bordeigenen Systems
  • Anhang VIII – Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

Gemäß der Durchführungsverordnung Verordnung (EU) 2017/78, Anhang I / II, Teil I, § 12.8.7 müssen die Hersteller die Konformität mit den eCall Standards gemäß Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2015/758 erklären. Die Liste der relevanten Standards wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180 aktualisiert. Die relevanten eCall Tests sind definiert in:

  • EN 16454 – eCall Ende-zu-Ende Konformitätsprüfung
  • ETSI TS 103 428 – eCall HLAP Interoperabilitätsprüfungen
  • ETSI TS 102 936-1, TS 151 010-1 und TS 134 123-1 – GSM / UMTS Konformität
  • ITU-T P.1140 – Sprachkommunikationsanforderungen für Notrufe

Die Verordnung (EU) 2015/758 definiert darüber hinaus, dass die Prüfungen für eine eCall Typgenehmigung ausschließlich von einem benannten Technischen Dienst durchgeführt werden sollten.

UNECE eCall

Im Juli 2018 ist auch die UN-Regelung Nr. 144 (UN-R 144) in Kraft getreten. Diese Regelung definiert die Genehmigungsverfahren für:

  • Bauteile
  • eCall Systeme
  • Kraftfahrzeuge mit eCall System, welches schon genehmigt wurde
  • Kraftfahrzeuge mit eCall System, welches noch nicht genehmigt wurde

Je nach Typ des Genehmigungsverfahrens unterscheidet sich der Testumfang. In Summe gibt es die folgenden Testbereiche:

  • Datenversand und Sprachverbindung
  • EMV (UN-R 10)
  • Positionsbestimmung (GNSS)
  • PLMN Zugriff
  • Informations- und Warnsignal (Selbsttest)
  • Energieversorgung
  • Prüfung der Widerstandsfähigkeit (Schlittentest)
  • AECS Kontrolle
  • Freisprech-Audio Performanz (Audio)
  • Fahrzeugaufpralltests (UN – R 94/95)

Die UN-R 144 ist nicht nur für die Länder der europäischen Union gültig, sondern gilt aktuell für 61 Staaten weltweit. Dazu zählen unter anderem Russland, Japan und Korea.

Next Generation eCall

Der gesamteuropäische eCall, ERA-GLONASS und der eCall für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) basieren jeweils auf GSM und UMTS (leitungsvermittelt). Europäische Mobilfunknetzwerkbetreiber planen eine zeitnahe GSM/UMTS Abschaltung und Migration zu LTE/5G-NR.

Ab 2026 wird der paketvermittelte Next Generation (NG) eCall für alle neuen Modelle von Personenkraftwagen (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) verpflichtend werden.

Der NG eCall basiert auf IMS (über LTE/5G-NR) und ist Gegenstand der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1180 sowie zukünftiger EU-Verordnungen. Die relevanten NG eCall Tests sind definiert in:

  • EN 17240 – eCall Ende-zu-Ende Konformitätsprüfungen für IMS paketvermittelte Systeme
  • EN 18052 – eCall-Ende-zu-Ende Konformitätsprüfungen für hybride leitungs-/paketvermittelnde Netzwerkumgebungen
  • ETSI TS 134 229-1 – SIP Protokoll Konformitätsprüfungen
  • ETSI TS 134 229-5 – SIP/5G Protokoll Konformitätsprüfungen
  • ETSI TS 136 523-1 – LTE Protokoll Konformitätsprüfungen
  • ETSI TS 138 523-1 – 5G Protokoll Konformitätsprüfungen
  • ETSI TS 126 269 – In-Band Modem Konformitätsprüfungen
  • ETSI TS 103 683 – Next Generation eCall HLAP Interoperabilitätsprüfungen
  • ITU-T P.1140 – Sprachkommunikationsanforderungen für Notrufe

Unsere Dienstleistungen

Auto in eCall Test-Labor

Wir wurden bereits im August 2017 vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als technischer Dienst für eCall benannt und waren das erste Labor in Europa, welches die eCall Typzulassungstests anbieten und durchführen konnte. Ebenso waren wir das erste Labor, welches vom KBA als technischer Dienst für die UN-R 144 benannt wurde. Im April 2020 wurden wir als weltweit erstes Labor für die Durchführung von Next Generation eCall Tests von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Auch von den Typzulassungsbehörden in Irland (National Authorities of Ireland – NSAI) und Finnland (Finnish Transpot and Communications Agency – TRAFICOM) wurden wir als technischer Dienst für eCall benannt. Darüber hinaus arbeiten wir seit mehreren Jahren an der Standardisierung von eCall Testspezifikationen und Standards (von CEN und ETSI) mit und können auf einen reichen Erfahrungsschatz aus der Vielzahl an durchgeführten eCall Projekten und ETSI NG eCall Plugtests zurückgreifen.

Mit unserer außerordentlichen Expertise für den eCall Typzulassungsprozess und dem jahrelang angeeigneten technischen Fachwissen für die Durchführung der notwendigen eCall Tests sind wir Ihr Ansprechpartner Nummer 1, wenn es um eine eCall Typzulassung / Zertifizierung geht.

Wir bieten auch die technische Unterstützung und Projektabwicklung für ERA-GLONASS, das Notrufsystem für das Gebiet der Eurasischen Zollunion, an.

 

eCall Research Report

Unsere eCall Expertise haben wir in einem aktualisierten eCall Research Report gebündelt, der Automobilherstellern und – Zulieferern eine ideale Übersicht über aktuelle und zukünftige eCall Anforderungen gibt. Der kostenpflichtige Report liefert schlussendlich auch noch Hinweise für eine effiziente, globale eCall Typzulassungsstrategie.

Das 28 Seiten starke Dokument, welches in englischer Sprache erhältlich ist, können Sie zum Preis von 1.899 Euro direkt bei uns anfordern.