Bei eCall handelt es sich um ein von der Europäischen Union gefordertes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeug verbaute Geräte sollen einen Verkehrsunfall automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren.
Seit dem 1. April 2018 ist eCall für alle neuen Modelle von Personenkraftwagen (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) verpflichtend. Damit Kraftfahrzeuge weiterhin in der EU verkauft und zugelassen werden können, müssen Automobilhersteller ihre eingesetzten eCall Systeme auf Basis der Vorgaben der EU zulassen. Maßgebend sind die in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/79 definierten eCall Tests:
Gemäß der Durchführungsverordnung Verordnung (EU) 2017/78, Anhang I / II, Teil I, § 12.8.7 müssen die Hersteller die Konformität mit den eCall Standards gemäß Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2015/758 erklären. Die relevanten eCall Tests sind definiert in:
Die Verordnung (EU) 2015/758 definiert darüber hinaus, dass die Prüfungen für eine eCall Typgenehmigung ausschließlich von einem benannten Technischen Dienst durchgeführt werden sollten.
Im Juli 2018 ist auch die UN-Regelung Nr. 144 (UN-R 144) in Kraft getreten. Diese Regelung definiert die Genehmigungsverfahren für:
Je nach Typ des Genehmigungsverfahrens unterscheidet sich der Testumfang. In Summe gibt es die folgenden Testbereiche:
Die UN-R 144 ist nicht nur für die Länder der europäischen Union gültig, sondern gilt aktuell für 56 Staaten weltweit. Dazu zählen unter anderem Russland, Japan und Korea.
Der gesamteuropäische eCall, ERA-GLONASS und der eCall für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) basieren jeweils auf GSM und UMTS (leitungsvermittelt). Europäische Mobilfunknetzwerkbetreiber planen eine zeitnahe GSM/UMTS Abschaltung und Migration zu LTE/5G.
Der paketvermittelte Next Generation (NG) eCall basiert auf IMS (über LTE/5G) und wird Gegenstand zukünftiger EU Verordnungen sein. Die relevanten NG eCall Tests sind definiert in:
Wir wurden bereits im August 2017 vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als technischer Dienst für eCall benannt und waren das erste Labor in Europa, welches die eCall Typzulassungstests anbieten und durchführen konnte. Ebenso waren wir das erste Labor, welches vom KBA als technischer Dienst für die UN-R 144 benannt wurde. Im April 2020 wurden wir als weltweit erstes Labor für die Durchführung von Next Generation eCall Tests von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Darüber hinaus arbeiten wir seit mehreren Jahren an der Standardisierung von eCall Testspezifikationen und Standards (von CEN und ETSI) mit und können auf einen reichen Erfahrungsschatz aus der Vielzahl an durchgeführten eCall Projekten zurückgreifen.
Mit unserer außerordentlichen Expertise für den eCall Typzulassungsprozess und dem jahrelang angeeigneten technischen Fachwissen für die Durchführung der notwendigen eCall Tests sind wir Ihr Ansprechpartner Nummer 1, wenn es um eine eCall Typzulassung / Zertifizierung geht.
Unsere eCall Expertise haben wir in einem aktualisierten eCall Research Report gebündelt, der Automobilherstellern und – Zulieferern eine ideale Übersicht über aktuelle und zukünftige eCall Anforderungen gibt. Der kostenpflichtige Report liefert schlussendlich auch noch Hinweise für eine effiziente, globale eCall Typzulassungsstrategie.
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