Neben den regulatorischen Zulassungen für Bluetooth®-Produkte ist auch eine Zulassung gemäß den Anforderungen der Bluetooth® SIG für eine Markteinführung erforderlich. Jedes Gerät, das die Bluetooth®-Technologie verwendet, muss gemäß dem „Bluetooth® SIG Qualification Program“ qualifiziert werden.
Erst nach einer erfolgreichen Bluetooth® SIG-Zertifizierung ist der Hersteller offiziell berechtigt, die Bluetooth®-Technologie und das zugehörige Bluetooth®-Markenzeichen zu verwenden, das ein Qualitätssiegel für die Kompatibilität von Bluetooth®-Geräten weltweit darstellt. Mit unseren Laboren in Saarbrücken und Anyang (Korea) betreiben wir als cetecom advanced zwei offiziell akkreditierte Bluetooth® Qualification Test Facilities (BQTF) mit anerkannten Bluetooth® Qualification Consultants (BQC), die eine umfassende Palette an Testdienstleistungen bieten.
Ein Gerät mit Bluetooth®-Technologie muss gemäß dem Bluetooth® SIG Qualification Program getestet werden, um es als lizenziertes Produkt mit der Bluetooth®-Marke zu klassifizieren und das Bluetooth®-Logo nutzen zu können.
Obwohl ein Selbstqualifizierungsprozess zulässig ist, hilft die Zusammenarbeit mit einem BQC dabei, eventuelle Fehler bei der Bluetooth® Qualifizierung zu vermeiden. Gleichzeitig erhalten Hersteller wertvolle Unterstützung bei der Einreichung ihrer Produkte zur Zulassung.
Als BQTF bieten wir unseren Kunden folgende Bluetooth®-Qualifizierungsdienstleistungen:
Die Bluetooth® SIG bietet Herstellern aktuell zwei Wege einer Bluetooth® SIG-Zertifizierung.
Hierbei ist zu beachten, dass offizielle Tests nach den Vorgaben der Bluetooth® SIG ausschließlich
von sogenannten „Bluetooth Qualification Test Facilities“ (BQTF) durchgeführt werden dürfen.
Alle offiziell gelisteten Bluetooth® Qualifizierungsprüfstellen finden Sie hier.
Für Saarbrücken:
Authorized Test Scope | RF:1, RFPHY:2 |
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Facility Name | cetecom advanced GmbH |
Address | Untertuerkheimerstr 6-10, 66117 Saarbrücken |
Economy | Germany |
Contact | joerg.warken@cetecomadvanced.com |
Rec. Expiry Date | 10/27/2024 |
Für Anyang:
Authorized Test Scope | RF:1, RFPHY:2, Traditional Profiles and Protocols, GATT-Based Profiles & Services |
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Facility Name | CETECOM Limited |
Address | RN. 219, Dusanventuredigm, 415, Heungan-daero, Dongan-gu, Anyang-si, Gyeonggi-do, 14059, South Korea |
Economy | South Korea |
Contact | michael.jang@cetecom.com |
Rec. Expiry Date | 11/8/2024 |
Die Abnahme der Tests und die daraus resultierende Zulassung gemäß den Bluetooth®-Richtlinien kann ausschließlich über einen zertifizierten „Bluetooth® Qualification Consultant“ erfolgen. Erst nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen darf das Bluetooth®-Logo an den Produkten aufgebracht werden, um die Produkte entsprechend zu vermarkten.
Die Bluetooth® Zertifizierung eines Produktes belegt, dass dieses Produkt sämtlichen Spezifikationen der Bluetooth®-Technologie genügt und mit anderen Bluetooth®-fähigen Geräten entsprechende Verbindungen aufbauen kann. So können Geschäfts- und Privatkunden sich auf die Kompatibilität / Interoperabilität eigener Produkte / Systeme mit sämtlichen sonstigen Produkten verlassen, die erfolgreich eine Bluetooth® SIG Qualifizierung durchlaufen haben.
Ja. Möchten Hersteller ein Produkt in Verkehr bringen, das die Bluetooth®-Technologie beinhaltet, ist dieses Produkt zwingend bei der Bluetooth® Special Interest Group (SIG) zu qualifizieren und zu listen. Nach erfolgreicher Qualifizierung können Produkte mitsamt Bluetooth®-Logo entsprechend vermarktet werden. Ohne eine Bluetooth® SIG Qualifizierung oder bei sonstigen Verstößen gegen Kennzeichnungs-Vorgaben drohen rechtliche Konsequenzen.
Die ordnungsgemäße Qualifizierung der Produkte entsprechend der Bluetooth® SIG-Lizenzbestimmungen ist zwingende Voraussetzung für die Vermarktung der Produkte. Die Zertifizierung muss somit bis spätestens zu dem Tag, an dem die Produkte in Verkehr gebracht werden, erfolgt sein. Die korrekte Listung des Produkts lässt sich über die Bluetooth®-Datenbank nachprüfen.
Um ein Produkt mit dem Bluetooth®-Logo versehen und verkaufen zu dürfen, muss ein Unternehmen Mitglied der Bluetooth® SIG sein. Je nach Art der Bluetooth®SIG Mitgliedschaft gibt es unterschiedliche Modelle von Qualifizierungsgebühren.
Erst nach Eingang der Zahlung und erfolgreicher Bluetooth® SIG Zertifizierung wird eine Deklarations-ID ausgestellt. Diese wird online seitens der SIG gespeichert und dient der Prüfung korrekt deklarierter Bluetooth®-Produkte. Für Wirtschaftsakteure, die die Produkte anderer Firmen ohne Änderungen vertreiben, besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft.
Um sicherzustellen, dass ein Produkt rechtlich sicher und korrekt mit dem Bluetooth®-Markenzeichen bzw. dem Bluetooth®-Logo gekennzeichnet ist, sind drei Kriterien zu erfüllen:
Detaillierte Infos zum Thema Branding und zur richtigen Darstellung / Platzierung des Bluetooth®-Logos finden Sie auf der Marketing-Seite der Bluetooth® SIG.