UKCA: Gültigkeit der EU-Baumusterprüfbescheinigung bis 2027
Anfang 2020 hat die britische Behörde „Department for Business, Energy & Industrial Strategy“ angekündigt, dass die UKCA-Kennzeichnung die neue britische Produktkennzeichnung sein wird, die unter anderem für elektronische Waren auf dem britischen Markt verwendet werden muss. In diesem Fall wird die UKCA-Kennzeichnung die CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt ersetzen.
Kürzlich hat die britische Behörde bestätigt, dass für die Erlangung einer UKCA-Kennzeichnung alle EU-Baumusterprüfbescheinigungen, die von notifizierten EU-Stellen vor dem 01. Januar 2023 ausgestellt wurden, nun bis zum 12. Dezember 2027 anerkannt werden.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Wichtig ist, dass bereits eingeführte Regeln und Vorschriften weiterhin gültig sind. Dies bedeutet in erster Linie, dass ab dem 1. Januar 2023 die UKCA zur Kennzeichnung Ihres Geräts verwendet werden muss. Aufgrund der oben genannten Änderung kann die ausgestellte UK DoC jedoch auf die Bestimmungen der Funkanlagenrichtlinie (2017) verweisen.
Weitere Informationen zur UKCA-Kennzeichnung finden Sie auf unserer UKCA-Unterseite.
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