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Offizielle Anerkennung für Cybersicherheitsprüfungen durch französische Behörden

Benanntes Prüflabor gemäß Artikel R.20-20 für regulatorische Cybersicherheitsanforderungen

Wir sind sehr stolz darauf, bekannt geben zu können, dass wir vom französischen Ministerium und der ANFR (Agence nationale des fréquences) förmlich als Labor für Cybersicherheitsaspekte und -prüfungen gemäß Artikel R.20-20 des französischen Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes benannt wurden.

Diese Benennung wurde im offiziellen französischen Erlass (Arrêté vom 14. Januar 2026) veröffentlicht und macht uns zu einem offiziell anerkannten Labor für diesen Umfang von Cybersicherheitsprüfungen.

Mit dieser Anerkennung werden wir in den kommenden Wochen spezielle Serviceangebote für Marktüberwachungsaktivitäten im Zusammenhang mit Cybersicherheitsanforderungen auf dem französischen Markt einführen.

Diese offizielle Anerkennung stärkt unsere Position als vertrauenswürdiger Partner für die Einhaltung von Cybersicherheitsanforderungen weiter.

Offizieller Erlass:
https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000053395610

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