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NCA in Ghana führt verpflichtende Mustereinreichung für alle Typgenehmigungsanträge ein

Ab sofort muss jedes Gerät, das die Genehmigung der National Communications Authority benötigt, ein Muster mit dem Antrag einreichen – eine wesentliche Aktualisierung der Richtlinien von 2015.

In einer aktuellen Mitteilung hat die National Communications Authority (NCA) von Ghana offiziell eine Pflicht zur Einreichung von Mustern zusammen mit den Typgenehmigungsanträgen eingeführt. Diese Bestimmung, die bereits in den Typgenehmigungsrichtlinien für elektronische Kommunikation vom 26. Mai 2015 unter Abschnitt 9.10 festgelegt wurde, war bisher nicht verpflichtend.

Bisher waren nur Short Range Devices (SRD) von dieser Anforderung ausgenommen, während für Mobilgeräte die Vorlage von Mustern erforderlich war. Laut der neuesten Anweisung ist jedoch ab sofort ein Muster in allen Fällen von Typgenehmigungsanträgen für alle Geräte, die eine Genehmigung durch die NCA benötigen, erforderlich. Diese neue Regelung ist nun vollständig in Kraft und gilt für alle zukünftigen Anträge.

Der Schritt der NCA zielt darauf ab, den Genehmigungsprozess zu optimieren und sicherzustellen, dass alle Kommunikationsgeräte den regulatorischen Standards des Landes entsprechen.

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