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Mexiko widerruft Einfuhrgenehmigungen und stellt normale Zulassungsverfahren wieder her

Widerruf der Genehmigungen während Covid-19
Fahnenmast und die Metropolitankathedrale Mariä Himmelfahrt in Mexiko-Stadt, der Hauptstadt Mexikos

Infolge der Entscheidung Mexikos, zwei während der Covid-19-Pandemie erteilte Einfuhrgenehmigungen zu annullieren, wurden die Einfuhrverfahren des Landes wiederhergestellt.

Am 25. Mai 2023 erließ das Wirtschaftsministerium (SE) eine Resolution (DGN.191.01.2023.1221 / DGFCCE.516.2023.1345), mit der die folgenden von der Generaldirektion für Handelserleichterungen und Außenhandel (DGFCCE) und der Generaldirektion für Normen (DGN) veröffentlichten Resolutionen aufgehoben wurden:

  • Folio 414.2020.827
    Ursprünglich am 26. März 2020 veröffentlicht, erlaubte diese Genehmigung die Einfuhr von Produkten, die nach dem 27. März 2020 eingeführt werden sollten, sofern die Anträge bei einer Zertifizierungsstelle (OC) oder einer Verifizierungsstelle unter Verwendung einer von der EG bereitgestellten Folionummer eingereicht wurden.
  • Folio 414.2020.963
    Ursprünglich am 14. April 2020 veröffentlicht, erlaubte diese Genehmigung die Einfuhr von Produkten, die nach dem 27. März 2020 eingeführt wurden, sofern die Anträge bei einem Prüflabor unter Verwendung einer von dem Labor bereitgestellten Folionummer eingereicht wurden.

Die DGFCCE und die DGN haben diese Maßnahme ergriffen, weil die Umstände, die die Umsetzung dieser Genehmigungen während der Pandemie gerechtfertigt haben, nicht mehr gültig sind. Infolgedessen laufen die derzeit im Aduana-Normas-System registrierten Genehmigungen am 23. August 2023 aus.

Die zuständige Behörde hat am 25. Mai 2023 offiziell bekannt gegeben, dass die außergewöhnlichen Erleichterungen für die Zollabfertigung von Waren, die den offiziellen mexikanischen Normen (NOM) entsprechen und die nur die Verwendung eines formellen Antragsformulars erlaubten, für ungültig erklärt wurden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Konformitätsbewertungsstellen ihren Normalbetrieb wiederaufgenommen haben und die Umstände, die zu diesen vorübergehenden Erleichterungen geführt haben, nicht mehr gegeben sind.

Folglich müssen die Genehmigungsanträge innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung, d. h. bis zum 6. Juli 2023, bei den Konformitätsbewertungsstellen eingereicht werden. Nach diesem Datum laufen die Einfuhrgenehmigungen, die ordnungsgemäß auf dem entsprechenden offiziellen Portal registriert wurden, am 23. August 2023 ab.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, was diese Änderungen in Mexiko für Ihr Produkt bedeuten: mail@cetecomadvanced.com

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