Mexiko – Neue administrative Vorgaben für die Marktzulassung definiert.
Die Vorgaben werden im Jahr 2021 gültig.
Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren (PEC) für Telekommunikations- und Rundfunkprodukte wurde am 25. Februar 2020 im mexikanischen Staatsanzeiger veröffentlicht und wird im nächsten Jahr in Kraft treten. Die neuen Vorgaben sind eher administrativer Natur, haben aber durchaus Einfluss auf den Prozess der Marktzulassung in Mexiko:
- Die Verwendung digitaler Medien für die Kommunikation zwischen den Konformitätsbewertungsstellen, dem IFT und denjenigen, die an einer Konformitätsbescheinigung oder einem Testbericht interessiert sind, wird verstärkt ermöglicht, um den Prozess der Marktzulassung zu vereinfachen.
- Mit Eintreten der neuen Regelungen müssen Inhaber der Konformitätsbescheinigungen auch die entsprechende IFT-Zulassungsbescheinigung erhalten.
- Die neuen Vorgaben regeln auch, dass ausgestellte Konformitätsbescheinigungen nur in Bezug auf ihren Inhaber gültig und nicht übertragbar sind. Dies hat vor allem Einfluss auf die Einfuhr von Produkten, da eine Konformitätsbescheinigung nur für ihren Inhaber gültig ist. Dies bedeutet, dass jeder Importeur sein eigenes IFT-Zertifikat und sein jeweiliges CoC beim Zoll vorzeigen muss.
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