Marktzulassung in Weißrussland erfordert nun Prüfungen vor Ort.
Um eine Marktzulassung für Weißrussland zu erhalten, müssen sich Hersteller von Produkten mit Funktechnologien an die technische Regulierung TR 2018/024/BY halten, die vom weißrussischen Ministerrat verordnet wurde. Grundsätzlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, bei Bedarf die EMV- und Safety-Zulassungen im Rahmen der jeweiligen Regulierungen der Eurasischen Zollunion (EACU) zu erlangen.
Darüber hinaus war bisher eine nationale MoC-Zulassung notwendig, die in den meisten Fällen auf Basis von Prüfungen gemäß der Funkanlagenrichtlinie (RED) für eine CE-Kennzeichnung erfolgte. Seit dem 01.01.2019 ist dieses Vorgehen bzgl. der MoC-Zulassung nicht mehr möglich, da nach Inkrafttreten der Verordnung die technische Regulierung ab sofort Prüfungen vor Ort in Weißrussland, sowie die Anbringung des nationalen Konformitätszeichens erfordert und Testberichte auf Basis der RED für eine MoC-Zulassung nicht mehr ausreichend sind.
Für Hersteller, die ihre Produkte in Weißrussland auf den Markt bringen möchten und welche von der Regulierung bzgl. Konformitätsprüfung nicht ausgenommen sind, ergibt sich dadurch ein höherer Aufwand für die Marktzulassung.
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