cetecom advanced

Marktzulassung für Neuseeland

Marktzugang in Neuseeland - Zertifizierung durch cetecom advanced

Die Marktzulassung in Neuseeland basiert auf den nationalen Vorgaben der zuständigen Behörde MBIE sowie den Vorgaben der CE-Kennzeichnung auf Basis der Funkanlagenrichtlinie (RED).

MBIE Zertifizierung

Die Dauer der Zulassung ist permanent, wobei der Einbezug eines lokalen Repräsentanten vorgeschrieben ist.
Nach Abschluss der Zulassung durch die MBIE (Ministry of Business, Innovation and Employment)
ist der Hersteller verpflichtet, das Zertifizierungslabel zu verwenden.

 

Grundlegende Informationen
zur Marktzulassung für Neuseeland

Land Neuseeland
Kontinent Ozeanien
Zulassungsscheme MBIE
Basierend auf National / RED
Laufzeit der Zulassung Permanent
Zulassungslabel erforderlich? Ja
Lokaler Repräsentant erforderlich? Ja
Lokale Prüfungen erforderlich? Nein
ISO2 Ländercode NZ
Zeitzone GMT +13
Amtssprache Englisch
Vorwahl +64
Währung Neuseeland-Dollar

Zuständige Behörden in Neuseeland

Die Marktzulassung von Geräten mit Funktechnik in Neuseeland obliegt:

Ministry of Business, Innovation and Employment
15 Stout Street, Wellington 6011
PO Box 1473, Wellington 6140

Tel.: +64 4 472 0030 oder +64 4 917 0199
Fax: +64 4 473 4638 oder +64 4 917 0190
E-Mail: info@mbie.govt.nz

Neuseeland veröffentlicht Richtlinie zum Funkkommunikationsgesetz

10. August 2023

Der neuseeländische Minister für digitale Wirtschaft und Kommunikation hat dem Minister für Wirtschaft,
Innovation und Beschäftigung eine Erklärung zur Regierungspolitik und zu den Richtlinien vorgelegt.

Das Land Neuseeland und die Chathaminseln in Kartenansicht

Die Erklärung zielt darauf ab, den Wettbewerb bei der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten zu fördern
und die internationalen Regularien für Funkdienste bei der Lizenzvergabe und Frequenzplanung zu berücksichtigen.

Besonders hervorzuheben in den Richtlinien: Für die folgenden Frequenzen werden keine neuen Lizenzen erteilt,
solange die Regierung nicht in der Lage ist, eine endgültige Entscheidung über ihre langfristige Nutzung zu treffen:

  • 184 MHz – 210 MHz;
  • 1427 MHz – 1525 MHz;
  • 1730 MHz -1740 MHz;
  • 1825 MHz – 1835 MHz;
  • 1900 MHz – 1910 MHz;
  • 2370 MHz – 2395 MHz;
  • 5875 MHz – 5925 MHz;

Ausnahmen können gemacht und Lizenzen erteilt werden, wenn dies für die folgenden Zwecke erforderlich ist:

  • Aufrechterhaltung der Abdeckung von Diensten, die von bestehenden Lizenznehmern erbracht werden;
  • zur Erleichterung des Übergangs bestehender lizenzierter Dienste auf alternative Frequenzen durch Kurzzeitlizenzen;
  • um durch Kurzzeitlizenzen und vorbehaltlich des Schutzes bestehender lizenzierter Dienste den Betrieb neuer Technologien zu demonstrieren; oder
  • um durch Kurzzeitlizenzen und vorbehaltlich bestehender lizenzierter Dienste die Nutzung dieser Frequenzen für bestimmte kurzfristige Ereignisse zu erleichtern

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