Die Marktzulassung in Neuseeland basiert auf den nationalen Vorgaben der zuständigen Behörde MBIE sowie den Vorgaben der CE-Kennzeichnung auf Basis der Funkanlagenrichtlinie (RED).
Die Dauer der Zulassung ist permanent, wobei der Einbezug eines lokalen Repräsentanten vorgeschrieben ist.
Nach Abschluss der Zulassung durch die MBIE (Ministry of Business, Innovation and Employment)
ist der Hersteller verpflichtet, das Zertifizierungslabel zu verwenden.
Land | Neuseeland |
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Kontinent | Ozeanien |
Zulassungsscheme | MBIE |
Basierend auf | National / RED |
Laufzeit der Zulassung | Permanent |
Zulassungslabel erforderlich? | Ja |
Lokaler Repräsentant erforderlich? | Ja |
Lokale Prüfungen erforderlich? | Nein |
ISO2 Ländercode | NZ |
Zeitzone | GMT +13 |
Amtssprache | Englisch |
Vorwahl | +64 |
Währung | Neuseeland-Dollar |
Die Marktzulassung von Geräten mit Funktechnik in Neuseeland obliegt:
Ministry of Business, Innovation and Employment
15 Stout Street, Wellington 6011
PO Box 1473, Wellington 6140
Tel.: +64 4 472 0030 oder +64 4 917 0199
Fax: +64 4 473 4638 oder +64 4 917 0190
E-Mail: info@mbie.govt.nz
10. August 2023
Der neuseeländische Minister für digitale Wirtschaft und Kommunikation hat dem Minister für Wirtschaft,
Innovation und Beschäftigung eine Erklärung zur Regierungspolitik und zu den Richtlinien vorgelegt.
Die Erklärung zielt darauf ab, den Wettbewerb bei der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten zu fördern
und die internationalen Regularien für Funkdienste bei der Lizenzvergabe und Frequenzplanung zu berücksichtigen.
Besonders hervorzuheben in den Richtlinien: Für die folgenden Frequenzen werden keine neuen Lizenzen erteilt,
solange die Regierung nicht in der Lage ist, eine endgültige Entscheidung über ihre langfristige Nutzung zu treffen:
Ausnahmen können gemacht und Lizenzen erteilt werden, wenn dies für die folgenden Zwecke erforderlich ist: