Die Marktzulassung von Produkten mit Funktechnologien basiert auf den EU Vorgaben, die in der zugehörigen Funkanlagenrichtlinie (RED) definiert sind.
Nach einer erfolgreichen Zulassung – u.a. durch eine benannte Stelle – ist der Hersteller verpflichtet, das CE-Kennzeichen auf seinem Produkt zu verwenden. Die CE-Kennzeichnung ist permanent gültig und Prüfungen in einem akkreditierten Labor sind notwendig. Weitere Informationen zu dieser speziellen Zulassung finden Sie auf unserer dedizierten Infoseite CE-Kennzeichnung.
| Land | Deutschland |
|---|---|
| Kontinent | Europa |
| Zulassungsscheme | RED |
| Basierend auf | RED |
| Laufzeit der Zulassung | Permanent |
| Zulassungslabel erforderlich? | Ja |
| Lokaler Repräsentant erforderlich? | Nein |
| Lokale Prüfungen erforderlich? | Ja |
| ISO2 Ländercode | DE |
| Zeitzone | GMT +1 |
| Amtssprache | Deutsch |
| Vorwahl | +49 |
| Währung | Euro |