Für eine Marktzulassung in Algerien sind die Vorgaben der zuständigen Behörde Agence Nationale des Fréquences (ANF) zu erfüllen. Diese Vorgaben basieren auf nationalen Bestimmungen sowie auf Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED).
Nach der erfolgreichen Zulassung sind die Produkte mit Funktechnologien für drei Jahre für den Markt in Algerien zugelassen, wobei ein lokaler Repräsentant für den Zulassungsprozess eingeschaltet werden muss.
Land | Algerien |
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Kontinent | Afrika |
Zulassungsscheme | ANF |
Basierend auf | RED/National |
Laufzeit der Zulassung | 3 Jahre |
Zulassungslabel erforderlich? | Ja |
Lokaler Repräsentant erforderlich? | Ja |
Lokale Prüfungen erforderlich? | Nein |
ISO2 Ländercode | DZ |
Zeitzone | GMT -1 |
Amtssprache | Arabisch |
Vorwahl | +213 |
Währung | Algerischer Dinar |
Die Marktzulassung von Geräten mit Funktechnik in Algerien obliegt:
Agence Nationale des Fréquences (ANF)
Siège Social: 04, Boulevard KRIM Belkacem, les sept merveilles BP 146
16027 Alger, ALGERIE
Fax: +213 21 71 86 93
E-Mail: dg.contact@anf.dz
Web: http://www.anf.dz/ (Französisch)